Beihilfen für die audiovisuelle Industrie für die Produktion von Kinofilmen und audiovisuellen Werken in der Autonomen Gemeinsch

Das Gesetzesdekret 5/2023 legt den Rahmen für Zuschüsse im audiovisuellen Bereich in der Comunidad Valenciana fest, um die Branche durch die Finanzierung von Produktions- und Postproduktionsprojekten zu fördern. Insgesamt werden 6,5 Millionen Euro für diese Zuschüsse bereitgestellt, die im Rahmen eines Wettbewerbs an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen.

Fernando Fernández Álvarez
Actualizado: 18/02/2025 6735
Beihilfen für die audiovisuelle Industrie für die Produktion von Kinofilmen und audiovisuellen Werken in der Autonomen Gemeinsch
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Gegenstand und Finanzierung von Zuschüssen im audiovisuellen Bereich

Das Gesetzesdekret 5/2023 vom 16. März, das vom Consell de la Comunidad Valenciana (Rat der Comunidad Valenciana) genehmigt wurde, legt den Regelungsrahmen für die Gewährung von Zuschüssen und Subventionen in den Bereichen Kino und audiovisuelle Medien im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens fest, um die audiovisuelle Industrie in der Comunidad Valenciana zu fördern und Anreize für die Finanzierung von Produktions- und Postproduktionsprojekten audiovisueller Werke zu schaffen, unabhängig davon, ob es sich um spanische oder ausländische Werke handelt, einschließlich der Produktions- und Postproduktionskosten, die in der Comunidad Valenciana anfallen.

Der für die Finanzierung der Zuschüsse bereitgestellte Betrag beläuft sich auf 6.500.000 Euro, verteilt auf drei Jahre: 2023, 2024 und 2025. Im Jahr 2023 werden voraussichtlich 2.500.000 Euro, im Jahr 2024 3.500.000 Euro und im Jahr 2025 der Restbetrag zur Verfügung stehen, jeweils unter der Voraussetzung, dass in den Haushaltsgesetzen der einzelnen Steuerjahre genügend Mittel zur Deckung dieser Beträge vorgesehen sind.

Dieser Betrag kann bis zu 10.000.000 Euro betragen, wenn die im Dekret 77/2019 vom 7. Juni des Consell, das die Verwaltung des Haushalts der valencianischen Regierung regelt, festgelegten Bedingungen erfüllt sind, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Krediten und einer vorherigen Haushaltsänderung vor der Gewährung des Zuschusses. Im Falle eines unvorhergesehenen Anstiegs aufgrund der Verfügbarkeit von Krediten, der eine ergänzende Lösung zur Gewährung von Zuschüssen ermöglicht, können Anträge, die alle festgelegten Anforderungen erfüllen, aber aufgrund der Ausschöpfung des Kredits zunächst nicht bewilligt wurden, für einen solchen Zuschuss optieren.

Die Zuschüsse für audiovisuelle Produktionen werden als nicht rückzahlbare Gelder gewährt und jährlich auf einer mehrjährigen Basis ausgeschrieben, die sich über drei Haushaltsjahre erstreckt und nach den im Haushaltsgesetz des jeweiligen Jahres von der Generalitat genehmigten Krediten finanziert wird. In jeder Ausschreibung werden die Höhe der Zuschüsse und ihre Verteilung über die Jahre festgelegt, wobei der Höchstbetrag des Zuschusses auf den Finanzbedarf des jeweiligen Projekts zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß dem vorgelegten Finanzierungsplan begrenzt ist. Wenn ein Projekt durch andere Zuschüsse finanziert wird, kann es nicht in den Genuss der von der Autonomen Gemeinschaft Valencia gewährten Zuschüsse kommen, obwohl es für den Teil, der nicht durch die zuvor gewährte(n) Beihilfe(n) abgedeckt ist, einen Zuschuss erhalten kann.

Welche Grundsätze und Anforderungen gelten für die Gewährung von Zuschüssen für audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia?

Die Gewährung und Durchführung von Filmförderungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia wird durch das Allgemeine Subventionsgesetz in Bezug auf Grundsätze wie Öffentlichkeit, Transparenz, Wettbewerb, Objektivität, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sowie durch das Gesetz 1/2022 vom 13. April über Transparenz und gute Regierungsführung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia geregelt.

Das Bewilligungsverfahren wird auf Wettbewerbsbasis durchgeführt und kann von audiovisuellen Produktionsunternehmen in Anspruch genommen werden, die Projekte für Film- oder audiovisuelle Werke entwickeln, sowohl im Inland als auch im Ausland, und die zum wirtschaftlichen und produktiven Sektor in Valencia beitragen, indem sie Produktions- und Postproduktionskosten in Höhe von mindestens 2.000.000 Euro und Gesamtproduktionskosten von mindestens 4.000.000 Euro aufwenden.

Gemäß der Verordnung über staatliche Beihilfen dürfen diese Mindestausgaben für Produktionen, die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia durchgeführt werden, 50 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten, und die Berechnungsgrundlage muss weniger als 80 % des Gesamtbudgets betragen.

DieZuschüsse für Kinofilme und audiovisuelle Werke in der Autonomen Gemeinschaft Valencia werden für Spiel- und Kurzfilme, Filme und Fernsehserien (sowohl Spielfilme als auch Dokumentarfilme) und Animationsprojekte gewährt. Nicht förderfähig sind Werke, die direkt von Einzelpersonen, die audiovisuelle Kommunikationsdienste anbieten, und von Fernsehveranstaltern produziert werden, Werke, die vollständig von der öffentlichen Verwaltung finanziert werden, Werke mit überwiegendem Werbeinhalt, Werke, die politische Propaganda enthalten, Filme mit nicht jugendfreien Inhalten, Werke, die nicht den Vorschriften für die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum entsprechen, Werke, die durch ein rechtskräftiges Urteil für strafbar erklärt wurden, oder Werke, die von Unternehmen produziert wurden, die nach den geltenden Vorschriften Arbeitsschulden haben.

Die Zuschüsse können mit anderen Zuschüssen oder Subventionen kombiniert werden, solange der Gesamtbetrag des gewährten Zuschusses, unabhängig davon, ob er allein oder gleichzeitig mit anderen Zuschüssen von öffentlichen Verwaltungen oder privaten oder öffentlichen Einrichtungen gewährt wird, 50 % des für die Produktion oder das audiovisuelle Werk vorgesehenen Budgets nicht übersteigt. Diese Grenze kann bis zu 60 % betragen, wenn die Produktion von mehr als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union finanziert wird und Produzenten aus mehr als einem EU-Mitgliedstaat beteiligt sind.

Werke, die als "schwierig" gelten, sind von der oben genannten Intensitätsgrenze ausgenommen, wie im RD 1084/2015 vom 4. Dezember festgelegt, der das Gesetz 55/2007 vom 28. Dezember über das Kino weiterentwickelt. Dieser RD definiert "schwierige Werke" wie folgt:

  • Kurzfilme
  • Werke, bei denen der Regisseur nicht bei mehr als zwei Spielfilmen, die für eine kommerzielle Vorführung in Frage kommen, Regie oder Co-Regie geführt hat und deren Budget die Summe von 1.500.000 Euro nicht überschritten hat
  • Audiovisuelle Werke, die vollständig in anderen Ko-Amtssprachen als Spanisch gedreht wurden und in Spanien in dieser Sprache vorgeführt werden
  • Werke von Regisseuren mit einem von einer zuständigen Stelle anerkannten Behinderungsgrad von mehr als 33 %
  • Werke, die ausschließlich von Regisseurinnen gedreht wurden
  • Audiovisuelle Werke von besonderem kulturellem und künstlerischem Wert, die eine außergewöhnliche Unterstützung erfordern
  • Dokumentarfilme
  • Animationsfilme mit einem Budget von weniger als 2.500.000 Euro
  • Werke, die in Koproduktion mit iberoamerikanischen Ländern entstehen

Wer kann diese Zuschüsse für die Film- und audiovisuelle Produktion in der Autonomen Gemeinschaft Valencia in Anspruch nehmen?

Unternehmen, die sich der audiovisuellen Produktion widmen, einschließlich wirtschaftlicher Interessengruppen, die zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses im Verwaltungsregister für audiovisuelle Unternehmen der Autonomen Gemeinschaft Valencia oder im Verwaltungsregister für Film- und audiovisuelle Unternehmen des Instituts für Kinematographie und audiovisuelle Künste (ICAA) eingetragen sind oder den Antrag auf Eintragung gestellt haben, sowie jedes andere Verwaltungsregister für audiovisuelle Unternehmen auf spanischem Gebiet, und nationale Produktionsunternehmen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihren Herkunftsländern zur Durchführung von audiovisuellen Produktionen zugelassen sind, sofern sie über eine ständige Niederlassung in Spanien verfügen, können diese Zuschüsse für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia in Anspruch nehmen.

Unternehmen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften nicht förderfähig sind, sowie in Fällen, die im Gesetz 38/2003 vom 17. November vorgesehen sind, können keine Zuschüsse für Film- und audiovisuelle Werke erhalten.

Im Falle von nationalen oder internationalen Koproduktionen wird ein Koproduzent als Begünstigter benannt, wenn er die entsprechenden Anforderungen erfüllt, und die Koproduzenten sind gemeinsam für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Welche Verpflichtungen haben die Begünstigten von Zuschüssen für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia?

Zusätzlich zu den im Allgemeinen Subventionsgesetz festgelegten Verpflichtungen werden die folgenden Pflichten festgelegt:

  • Nachweis der Durchführung der Tätigkeit und der Einhaltung der in den Leitlinien der Aufforderung festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen gegenüber der Bewilligungsstelle.
  • Die Einhaltung der im Allgemeinen Subventionsgesetz festgelegten Anforderungen.
  • Die Unterlagen auf zubewahren, die die Verwendung der erhaltenen Mittel rechtfertigen.
  • Zusammenarbeit und Erleichterung der finanziellen Überprüfung und Kontrolle in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Bestimmung der gewährten Subvention.
  • Meldung des Erhalts anderer Zuschüsse oder Subventionen für denselben Zweck von einer öffentlichen oder privaten Verwaltung oder Einrichtung.
  • Einhaltung der Publizitätspflichten des Gesetzes 1/2022 vom 13. April über Transparenz und gute Regierungsführung der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
  • Die Gewährung des Zuschusses gemäß den für diesen Zuschuss festgelegten Vorschriften zu begründen.
  • Rückerstattung der erhaltenen Gelder in den Fällen, die im Allgemeinen Subventionsgesetz und im LPHS-Gesetz vorgesehen sind.
  • Keine Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission zuhaben , die die Subvention für illegal oder unvereinbar erklärt.
  • Die Buchhaltung und andere Unterlagen, die in den für den Empfänger geltenden Handelsgesetzen vorgeschrieben sind, sowie die Buchhaltungsunterlagen und andere in den Richtlinien für den Zuschuss genannte Unterlagen.
  • Jede andere Verpflichtung, die durch nationale, regionale oder EU-Vorschriftenfestgelegt ist.

Sowohl die allgemeinen als auch die spezifischen Subventionsanforderungen und -verpflichtungen können durch eine eidesstattliche Erklärung nachgewiesen werden.

Schließlich muss der öffentliche Charakter des Zuschusses gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Subventionsgesetzes und des Gesetzes über Transparenz und gute Regierungsführung der Autonomen Gemeinschaft Valencia veröffentlicht werden.

Welche Ausgaben sind für Zuschüsse für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Comunidad Valenciana förderfähig?

Förderfähig sind die Kosten, die dem begünstigten Unternehmen bei der Produktion und Postproduktion von in- oder ausländischen Kinofilmen oder audiovisuellen Werken bis zum Erhalt der Standardkopie oder der digitalen Master-Kopie des Werksentstehen, sofern sie im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Valencia innerhalb des für jede Ausschreibung festgelegten Zeitrahmens anfallen. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:

  • Ausgaben für Dienstleistungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia, wenn der Dienstleistungserbringer einen steuerlichen Wohnsitz in dieser Gemeinschaft hat.
  • Ausgaben für den Erwerb von gebrauchten Gütern für die Produktion, für die der Zuschuss gewährt wird, an natürliche oder juristische Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Gemeinschaft.
  • Abschreibungskosten für Elemente des materiellen oder immateriellen Anlagevermögens, wenn sie in der Gemeinschaft verwendet werden und der Leistungserbringer einen steuerlichen Wohnsitz in diesem Gebiet hat. Im Falle einer teilweisen Nutzung werden die anteiligen Kosten, die der Nutzung im Inland entsprechen, als Aufwand betrachtet.
  • Gehaltskosten für Angestellte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, wenn die Arbeiten oder Dienstleistungen in der Gemeinschaft erbracht werden. Bei Telearbeit wird der Aufwand berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer einen steuerlichen Wohnsitz in der Gemeinschaft hat.
  • Ausgaben fürWasser, Strom und Elektrizität, die in der Autonomen Gemeinschaft Valencia anfallen.

Diese Ausgaben gelten sowohl für solche, die dem Produktionsunternehmen entstehen, als auch für solche, die durch die Vergabe von Unteraufträgen verursacht werden.

Von der Produktionsfirma geleistete Steuerzahlungen gelten als förderfähige Ausgaben, mit Ausnahme von indirekten Steuern, die zurückgefordert oder verrechnet werden können.

Wie hoch sind die Zuschüsse und Subventionen für die Film- und audiovisuelle Produktion in der Autonomen Gemeinschaft Valencia?

Die Höhe des Zuschusses oder der Subvention für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Comunidad Valenciana beträgt 25 % der in der Comunidad Valenciana getätigten Ausgaben pro Projekt, sofern die Mindestausgaben in der Comunidad Valenciana im Rahmen der angegebenen Intensitätsgrenzen erfüllt werden.

Der Zuschuss oder die Subvention für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia wird pro Film- oder audiovisuelles Werk gewährt, wobei maximal zwei Werke pro Produktionsfirma in einem einzigen Aufruf beantragt werden können.

Der Höchstbetrag, der beantragt werden kann, liegt bei 1.500.000 Euro, sofern dieser Betrag die oben genannten Grenzen nicht überschreitet.

Welche Grundvoraussetzungen müssen Kinofilme und audiovisuelle Werke erfüllen, um Zuschüsse für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu erhalten?

Um in den Genuss der von der Autonomen Gemeinschaft Valencia gewährten Zuschüsse oder Subventionen für Film- und audiovisuelle Produktionen zu kommen, müssen Film- und audiovisuelle Werke, die solche Zuschüsse beantragen, den kulturellen Charakter des Werks nachweisen.

Welche Kriterien werden bei der Bewertung der Projekte zugrunde gelegt?

Die Zuschüsse für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia werden nach den Grundsätzen der Öffentlichkeit, Transparenz, Objektivität, Gleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens an Unternehmen vergeben, die die genannten Anforderungen erfüllen und förderungswürdige Aktivitäten durchführen.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Informationen.

Sobald die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt sind, bewertet der Bewertungsausschuss die Projekte, die die erste Phase bestanden haben, anhand der folgenden Kriterien:

  1. Ausgaben, die in der Valencianischen Gemeinschaft während der Produktions- und Postproduktionsphase entstanden sind, entsprechend den förderfähigen Ausgaben: Bis zu 45 Punkte, wenn die Kosten 10.000.000 Euro übersteigen. Die zu vergebenden Punkte verringern sich in Abhängigkeit von dem Betrag, um den die Ausgaben sinken, mit einem Minimum von 7 Punkten für Ausgaben zwischen 2.000.000 und 3.000.000 Euro.
  2. Sozioökonomische Kriterien: Bis zu 55 Punkte.

Bewertet werden folgende Kriterien:

  • Teilnahme von technischen Teams mit Wohnsitz oder steuerlichem Wohnsitz in der Region Valencia, bis zu 15 Punkte (0,5 Punkte pro Techniker und 2 Punkte pro Teamleiter).
  • Teilnahme von künstlerischen Teams mit Wohnsitz oder steuerlichem Sitz in der Region Valencia, bis zu 5 Punkte (1 Punkt pro professionellem valencianischem Darsteller, der an dem Projekt teilnimmt, 0,5 Punkte, wenn es sich um ein Animationsprojekt handelt).
  • Beauftragung von audiovisuellen Dienstleistungsunternehmen für Dreharbeiten oder Postproduktion, die in der Region Valencia ansässig sind oder dort ihren Steuersitz haben, bis zu 10 Punkte (2 Punkte pro beauftragtes Unternehmen).
  • 10 Punkte, wenn die Produktionsfirma oder ein Koproduzent mit Wohnsitz oder steuerlichem Sitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia seit mehr als 10 Jahren im Register für audiovisuelle Unternehmen der Autonomen Gemeinschaft Valencia eingetragen ist.
  • Beteiligung von Frauen, bis zu 12 Punkte (1 Punkt für jede Führungsposition).
  • Einstellung von Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von mehr als 33 %, 1 Punkt.
  • Einstellung von Personen mit Praktikumsverträgen, bis zu 2 Punkte.

Alle Verträge müssen im Zusammenhang mit den filmischen oder audiovisuellen Arbeiten stehen, für die der Zuschuss beantragt wird.

In dieser Phase kann das Projekt dem Bewertungsausschuss für eine 15-minütige Verteidigung vorgestellt werden, und das Unternehmen kann vor den Ausschuss geladen werden, um Fragen zu beantworten oder Daten zu bestätigen.

Die maximale Punktzahl beträgt 100 Punkte.

Der Ausschuss kann den Zuschuss entsprechend der Rangfolge auf die Projekte verteilen, die mehr als 50 Punkte erreichen, bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist.

Projekte, die 50 Punkte nicht erreichen, werden auf eine Warteliste gesetzt, falls das Budget ausgeschöpft ist, aber keines der ursprünglich vorgeschlagenen Unternehmen den Zuschuss erhalten kann, und zwar in der Reihenfolge der höchsten bis niedrigsten Punktzahl.

Welche Dienstleistungen bietet "CAMALEÓN CINEMA SERVICES" Produktionsfirmen an, die einen Zuschuss oder eine Subvention für Kino- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia beantragen möchten?

Wir von "CAMALEÓN CINEMA SERVICES" sind auf audiovisuelle Produktionen spezialisiert und bieten die notwendige Beratung und ein tiefes Verständnis der Anforderungen für die Beantragung von Zuschüssen oder Subventionen für die Film- und audiovisuelle Industrie in der Region Valencia. Wir verfügen über ein Team spezialisierter Mitarbeiter, die für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen für die Beantragung von Zuschüssen zuständig sind. Darüber hinaus bieten wir Unterstützung während des gesamten Prozesses der Beantragung von Zuschüssen, unabhängig davon, ob es sich um die Produktion von Filmprojekten, Kurzfilmen, Serien oder Dokumentarfilmen handelt.

Unser Team ist in der Lage, das Antragsverfahren für Film- und audiovisuelle Produktionen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu erleichtern und zu beraten. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse der Vorschriften für die Gewährung dieser Zuschüsse und Subventionen und stellen die notwendigen technischen und personellen Ressourcen für die Durchführung eines audiovisuellen Projekts in der Region Valencia bereit. Wir prüfen auch die Möglichkeit, die in dieser Gemeinschaft beantragten Zuschüsse mit anderen öffentlichen oder privaten Zuschüssen zu kombinieren, sowie mögliche Steuerabzüge.