Steuervergünstigungen für audiovisuelle Produktionen

Steuervergünstigungen für audiovisuelle Produktionen in Barcelona

wer sind die Begünstigten der Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")?

Artikel 36.1 des spanischen Körperschaftssteuergesetzes sieht zwei mögliche Begünstigte der Steuerermäßigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona vor:

Produzenten: Dies sind Steuerzahler, die spanische Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen und audiovisuellen Serien herstellen, unabhängig davon, ob es sich um Spielfilme, Animationsfilme oder Dokumentarfilme handelt.

Um den Begriff "Produzent" für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung abzugrenzen, werden die folgenden Hauptaspekte festgelegt, die gemäß dem Beschluss des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts von erfüllt werden müssen:

1. Initiative. Er muss in der Lage sein, über die Herstellung des Werks und dessen endgültige Realisierung zu entscheiden

2. Verantwortung. Er muss das Risiko der Produktion übernehmen.

3. Sie muss Inhaberin der Rechte an dem audiovisuellen Werk sein.

Finanziers: Gegenwärtig erlaubt die Gesetzgebung, dass der Abzug für die Finanzierung spanischer Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen, Spielfilmen, Animationsfilmen oder audiovisuellen Dokumentarserien auf Geschäftsleute und Fachleute angewandt werden kann, die sich unter den gleichen Bedingungen wie die Produzenten an der Finanzierung beteiligen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie leisten Finanzierungsbeiträge zur Deckung der gesamten oder eines Teils der Produktionskosten sowie der Kosten für die Beschaffung von Kopien, die Werbung und die Verkaufsförderung auf Kosten des Produzenten bis zu einer Höhe von 30 % der Produktionskosten.

Beiträge zu den Produktionskosten können in jeder Phase der Produktion geleistet werden, entweder vor oder nach der Übernahme der Kosten durch den Produzenten bis zur Bescheinigung der Nationalität und des kulturellen Charakters des Werks ....

Fernando Fernández Álvarez
Actualizado: 12/03/2025 2514
Steuervergünstigungen für audiovisuelle Produktionen
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ABZUG FÜR INVESTITIONEN IN SPANISCHE FILMPRODUKTIONEN IN BARCELONA

Wer kommt in den Genuss der Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")?

Artikel 36.1 des Körperschaftssteuergesetzes sieht zwei mögliche Begünstigte für den Abzug von Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona vor:

Erzeuger: Mitwirkende an spanischen Produktionen von Spielfilmen, Kurzfilmen und Serien audiovisuelle Medien ob Spielfilm, Animation oder Dokumentarfilm.

Zur Abgrenzung des Begriffs "Erzeuger" für die Zwecke des Zugriffs auf dieabzüge werden als die wichtigsten Aspekte festgelegt, die eingehalten werden müssennach einem Beschluss des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts Folgendes:

1. Initiative. Sie muss in der Lage sein, über die Durchführung der Arbeiten und deren endgültige Umsetzung zu entscheiden

2. Verantwortung. Sie muss das Risiko der Produktion übernehmen.

3. Inhaber der Rechte an dem audiovisuellen Werk sein.

Geldgeber:Die Gesetzgebung sieht derzeit folgende Möglichkeiten vorder Steuerabzug für die Finanzierung spanischer Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen, Spielfilmen, Animationsfilmen oder audiovisuellen Dokumentarserien steht Unternehmern und Fachleuten zur Verfügung, die sich unter den gleichen Bedingungen wie die Produzenten an dieser Finanzierung beteiligen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Finanzielle Beiträge zur Deckung der Kosten für übernahme der gesamten oder eines Teils der Produktionskosten sowie der Kosten für die Beschaffung von Kopien, die Werbung und die Öffentlichkeitsarbeit durch den Hersteller bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent der Produktionskosten.

Beiträge zu den Produktionskosten können in jeder Phase der Produktion geleistet werden, entweder bevor oder nachdem der Produzent die Kosten übernommen hat bis zum Erhalt der Staatsangehörigkeits- und Akkreditierungsbescheinigungen den kulturellen Charakter des Werks.

Beiträge zur Finanzierung von Vervielfältigungs-, Werbe- und Promotionskosten können im Voraus oder im Voraus geleistet werden die Ausgaben dürfen nicht nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem der Erzeuger sie tätigt, dürfen aber nicht nach dem Steuerzeitraum entstehen, in dem der Erzeuger sie tätigt, dürfen aber nicht nach dem Steuerzeitraum entstehen, in dem der Erzeuger sie tätigt hersteller erklärt sie.

2. Sie erwerben keine geistigen oder sonstigen Eigentumsrechte an dem Werk in Bezug auf die Produktion, die in jedem Fall Eigentum des Produzenten sein muss.

3. Sie sind gemäß den Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes nicht mit dem Steuerpflichtigen verbunden, der das Recht auf den Vorsteuerabzug erzeugt.

Der Produzent und die an der Finanzierung des audiovisuellen Werks beteiligten Personen (Finanziers) müssen einen oder mehrere Finanzierungsverträge abschließen, die in jedem Stadium der Produktion unterzeichnet werden können, und die beide die Mitteilung an das Finanzamt vor Ablauf des Steuerzeitraums, in dem der Hersteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, das Unternehmen muss den unterzeichneten Finanzierungsvertrag und Bescheinigungen über die Einhaltung der im Körperschaftssteuergesetz festgelegten Anforderungen vorlegen, um den Abzug in Anspruch nehmen zu können.

Auf welcher Grundlage wird der Abzug für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") gewährt?

Grundlage für den Abzug sind die gesamten Produktionskosten und die Ausgaben des Produzenten für die Beschaffung von Kopien sowie die Werbe- und Verkaufsförderungskosten des Produzenten, bis zu einer Obergrenze für diese Kosten von 40 % der Produktionskosten.

Zumindest die 50 % der Abzugsbasis müssen den im spanischen Hoheitsgebiet entstandenen Ausgaben entsprechen.

Im Falle eines koproduktion die Beträge werden ermittelt für jeder Hersteller auf der Grundlage seines jeweiligen prozentualen Anteils darin.

Die Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug wird um den Betrag der zur Finanzierung der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Investitionen erhaltenen Zuschüsse gekürzt.

Wie hoch ist der Prozentsatz und der Höchstbetrag des Abzugs? für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")

Bezüglich des Prozentsatzes:

Investitionen in spanische Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen und audiovisuellen Spiel-, Animations- oder Dokumentarserien, die die Herstellung eines physischen Datenträgers vor ihrer industriellen Serienproduktion ermöglichen, berechtigen den Produzenten und den/die an der Finanzierung des Werks beteiligten Steuerzahler (Finanzierer) zu den folgenden Abzügen:

  • Von 30 Prozent der ersten Million der Grundlage für den Vorsteuerabzug.
  • Von 25 Prozent auf den darüber hinausgehenden Betrag.

sich an der Finanzierung des Werkes beteiligen (Finanzier(er)), zu den folgenden Abzügen:

Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf das Ergebnis der Multiplikation des Betrags der Beiträge mit 1,20 für die Finanzierung der Produktionskosten und der Ausgaben für die Beschaffung von Kopien, die Werbung und die Verkaufsförderung, die vom Produzenten zu tragen sind, wobei die 30-Prozent-Grenze der Produktionskosten.

Die übermäßiger Abzug von dem Hersteller angewandt werden, der das Recht auf einen solchen Abzug erworben hat.

Zum Höchstbetrag des Vorsteuerabzugs für den/die Erzeuger:

In der Regel wird der Betrag des Vorsteuerabzugs darf 20 Mio. EUR nicht überschreiten.

Bei audiovisuellen Serien wird der Abzug pro Folge festgelegt, wobei die Grenze bei 10 Millionen Euro pro Folge produziert.

Bei Koproduktionen werden die angegebenen Beträge für jeden Koproduzenten entsprechend seinem jeweiligen Beteiligungsanteil ermittelt.

Zum Höchstbetrag des Vorsteuerabzugs für den/die Finanzier(e):

Der Betrag des Vorsteuerabzugs kann unter denselben Bedingungen bestimmt werden, die für den Erzeuger gelten, wenn er sie selbst erwirtschaftet hat; in jedem Fall beträgt der Höchstbetrag des Vorsteuerabzugs das Ergebnis der Multiplikation des Betrags der Beiträge mit 1,20 für die Finanzierung der Produktionskosten und der Ausgaben für die Beschaffung von Kopien, die Werbung und die Verkaufsförderung, die vom Produzenten zu tragen sind, wobei die 30-Prozent-Grenze der Produktionskosten.

Die übermäßiger Abzug von dem Hersteller angewandt werden, der das Recht auf einen solchen Abzug erworben hat.

Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorsteuerabzugs? für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")

Um die Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Dass die Produktion die staatsangehörigkeitsnachweis und die bescheinigung über den kulturellen Charakter des Inhalts, des Zusammenhangs mit der spanischen kulturellen Realität oder des Beitrags zur Bereicherung der kulturellen Vielfalt der in Spanien gezeigten Kinofilme, die beide vom Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) oder von der entsprechenden zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaft ausgestellt werden.

Beide Bescheinigungen sind für die zuständige Steuerverwaltung für die Zulassung und Anwendung von Steuervergünstigungen und für die Identifizierung des begünstigten Herstellers verbindlich, unabhängig davon, wann sie ausgestellt werden

2. Liefern Sie eine neue und in einwandfreiem Zustand befindliche Kopie des audiovisuellen Werks bei der Filmoteca Española oder einer offiziell anerkannten Filmbibliothek in jeder Autonomen Gemeinschaft.

3. Dass im Abspann des audiovisuellen Werks ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Produktion in den Genuss der Steuervergünstigung gekommen ist, und dass gegebenenfalls die spanische Regierung, die Autonome Gemeinschaft und die Filmkommission oder das Filmbüro, die direkt an den Dreharbeiten und anderen Produktionsprozessen in Spanien beteiligt waren, sowie bei Animationsfilmen der Sitz des für die Produktion verantwortlichen Studios angegeben werden.

4. Dass die Inhaber der Rechte an dem Werk die Verwendung des Titels und des grafischen und audiovisuellen Pressematerials, das ausdrücklich bestimmte Drehorte oder Produktionsprozesse, die in Spanien stattgefunden haben, einschließt, für die Durchführung von Aktivitäten und die Erstellung von Werbematerialien sowohl in Spanien als auch im Ausland zu kulturellen und/oder touristischen Zwecken genehmigen, die von staatlichen, autonomen oder lokalen Einrichtungen mit Zuständigkeit im Bereich der Kultur, des Tourismus und der Wirtschaft sowie von der Filmkommission und den Filmbüros, die an den Dreharbeiten des Werks beteiligt waren, durchgeführt werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die spanische Staatsangehörigkeit für eine Filmproduktion zu erhalten?

Die bescheinigung der spanischen Staatsangehörigkeit einer Filmproduktion wird vom Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) erteilt. Gemäß dem Ley del Cine und den zugehörigen Verordnungen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um die Zulassung zu erhalten:

1. Die Produktionsfirma muss sein mit Wohnsitz in Spanien, oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind und eine Niederlassung in Spanien haben

2. Ein erheblicher Prozentsatz der schauspieler, , techniker y kreativ muss sein spanischer Staatsangehörigkeit oder aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich Positionen wie Regisseur, Drehbuchautor(en), Komponist(en), Hauptdarsteller(inne)n usw.

3. Die Arbeiten müssen durchgeführt werden in eine der Amtssprachen Spaniens, das Projekt muss in Spanisch, in einer der Ko-Amtssprachen oder in einer der Sprachen eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums verfasst sein. Wenn es in einer anderen Sprache verfasst ist, muss seine künstlerische oder kulturelle Bedeutung begründet werden.

4. Das Drehbuch und das Theaterstück müssen einen sinnvolle kulturelle Verbindung mit Spanien oder mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums. Diese Verbindung wird auf der Grundlage einer in den Verordnungen festgelegten Punkteskala bewertet.

5. Aus dem Budget des Films ein prozentsatz, der im spanischen Hoheitsgebiet ausgegeben wirdl einschließlich der Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen, Anmietung von Ausrüstung, Einstellung von Personal usw.

6. Die Produktion muss die Rechtsvorschriften einhalten das Unternehmen hält sich auch an die spanischen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sowie an die Umweltvorschriften und die geltenden ethischen Standards.

7. Einreichen anwendung auf die Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) einschließlich des Drehbuchs des Werks, der Produktionsverträge, des detaillierten Budgets, der Bescheinigungen über die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz des technischen und künstlerischen Teams, eines Berichts, in dem der kulturelle Bezug des Werks begründet wird, und der Unterlagen, die die Ausgaben in Spanien belegen.

Die Filmproduktion muss eine Mindestpunktzahl in einem von der ICAA entwickelten Bewertungssystem erreichen, das das Drehbuch, die Sprache, die ausrüstung, der Standort und das kulturelle Thema.

Bei internationalen Koproduktionen müssen die spezifischen Vorschriften über die proportionale Beteiligung jedes Landes eingehalten werden, je nachdem, ob es sich um eine spanische Mehrheits- oder Minderheitskoproduktion handelt.

Die Unterlagen werden per Antrag bei der ICAA eingereicht, die dann prüft, ob der Film die Anforderungen erfüllt. Für den Fall, dass die die Bescheinigung, die die spanische Staatsangehörigkeit des Werkes bestätigt, wird ausgestellt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Bescheinigung über den kulturellen Charakter einer Filmproduktion zu erhalten?

Das Zertifikat, das den kulturellen Charakter einer Filmproduktion in Spanien bescheinigt, wird von der Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) oder von den zuständigen Behörden der Autonomen Gemeinschaften, denen die Zuständigkeit übertragen wurde, je nach Fall. Die wichtigsten Anforderungen und Kriterien für den Erhalt des Zertifikats sind wie folgt:

1. Kultureller oder pädagogischer Charakter des Inhalts: Das audiovisuelle Werk muss einen Bezug zu Kultur, Geschichte, Kunst, Traditionen oder Werten Spaniens oder der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Einschlägige soziale Themen, die Förderung der kulturellen Vielfalt oder die Erhaltung des kulturellen Erbes können einbezogen werden.

2. Sprache der Produktion: Sie muss in spanisch, in einem der ko-Amtssprachen in Spanien oder in den Sprachen der anderen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.

3. Verbindung mit dem spanischen oder europäischen Kulturraum: Das audiovisuelle Werk muss kulturelle Werte widerspiegeln oder fördern, die einen Bezug zu Spanien oder Europa haben, sei es durch das Thema, die Figuren, den Schauplatz oder die Behandlung historischer, künstlerischer oder sozialer Elemente.

4. Teilnahme von spanischen oder europäischen Talenten: Es ist erforderlich, dass ein wesentlicher Teil des technischen und künstlerischen Teams die spanische Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums besitzt, einschließlich Positionen wie wie Regisseur, Drehbuchautor(en), Kameramann, Hauptdarsteller, Komponisten und andere Schlüsselpositionen in der Produktion.

5. Beitrag zum Kultur- und Kreativsektor: Die Produktion muss nachweisen, dass sie zur Entwicklung der Kulturindustrie in Spanien oder im Europäischen Wirtschaftsraum beiträgt, und zwar in Bezug auf die Beschäftigung, die Ausbildung von Talenten oder die Auswirkungen auf die audiovisuelle Industrie.

6. Einhaltung der geltenden Vorschriften: Das audiovisuelle Werk muss den spanischen Gesetzen in den Bereichen Arbeit, Steuern, geistiges Eigentum und Umwelt entsprechen.

Bei der Beantragung des Zertifikats legt die Produktionsfirma der Kommission Folgendes vor Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) oder an die zuständige regionale Stelle ein Dossier mit einer vollständigen Kopie der drehbuch des Werks oder andernfalls eine ausführliche Zusammenfassung, in der der kulturelle Charakter des Werks begründet wird, eine ausführliche Liste des technischen und künstlerischen Teams mit Angabe der Nationalitäten der einzelnen Mitglieder, ein Dokument, in dem der Bezug des Werks zum spanischen oder europäischen Kultur-, Bildungs-, Sozial- oder Geschichtsbereich erläutert wird, ausführliche Informationen über den Drehort und die Einbeziehung des spanischen Kulturerbes, Angabe des prozentualen Anteils der in Spanien getätigten Ausgaben und der wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen sowie eine Bescheinigung, dass die Produktionsgesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Die Produktionen müssen ein Bewertungssystem durchlaufen, bei dem Elemente wie Sprache, Ausstattung, Thema und Ort gewichtet werden.

Die Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) die zuständige Stelle bewertet die eingereichten Anträge auf der Grundlage des innovativen Inhalts und des Beitrags zur Kulturlandschaft, ob das Werk kulturelle oder soziale Werte fördert oder ein klares pädagogisches Ziel verfolgt; die Nutzung lokaler Ressourcen und die Beschäftigung spanischer oder europäischer Fachleute werden geschätzt, und auch Produktionen, die die Integration fördern, werden besonders gewürdigt.

Die Produktionsfirma muss der Kommission alle erforderlichen Unterlagen vorlegen Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA) (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) oder die entsprechende regionale Stelle, die die Unterlagen prüft und einen Bericht über die Erfüllung der Anforderungen erstellt. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird das Zertifikat für kulturellen Charakter verliehen.

Wer kommt in den Genuss der Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")?

Artikel 36.1 des Körperschaftssteuergesetzes sieht zwei mögliche Begünstigte für den Abzug von Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona vor:

ErzeugerDas sind die Steuerzahler, die spanische Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen und audiovisuellen Serien, ob Spielfilme, Animationen oder Dokumentarfilme, herstellen.

Zur Abgrenzung des Begriffs "Erzeuger" für die Zwecke des Zugriffs auf dieabzüge werden als die wichtigsten Aspekte festgelegt, die eingehalten werden müssennach einem Beschluss des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts Folgendes:

1. Initiative. Sie muss in der Lage sein, über die Durchführung der Arbeiten und deren endgültige Umsetzung zu entscheiden

2. Verantwortung. Sie muss das Risiko der Produktion übernehmen.

3. Inhaber der Rechte an dem audiovisuellen Werk sein.

Geldgeber:Die Gesetzgebung sieht derzeit folgende Möglichkeiten vorder Steuerabzug für die Finanzierung spanischer Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen, Spielfilmen, Animationsfilmen oder audiovisuellen Dokumentarserien steht Unternehmern und Fachleuten zur Verfügung, die sich unter den gleichen Bedingungen wie die Produzenten an dieser Finanzierung beteiligen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

In Filmproduktionen

Wer kommt in den Genuss der Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")?

Artikel 36.1 des Körperschaftssteuergesetzes sieht zwei mögliche Begünstigte für den Abzug von Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona vor:

ErzeugerDas sind die Steuerzahler, die spanische Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen und audiovisuellen Serien, ob Spielfilme, Animationen oder Dokumentarfilme, herstellen.

Zur Abgrenzung des Begriffs "Erzeuger" für die Zwecke des Zugriffs auf dieabzüge werden als die wichtigsten Aspekte festgelegt, die eingehalten werden müssennach einem Beschluss des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts Folgendes:

1. Initiative. Sie muss in der Lage sein, über die Durchführung der Arbeiten und deren endgültige Umsetzung zu entscheiden

2. Verantwortung. Sie muss das Risiko der Produktion übernehmen.

3. Inhaber der Rechte an dem audiovisuellen Werk sein.

Geldgeber:Die Gesetzgebung sieht derzeit folgende Möglichkeiten vorder Steuerabzug für die Finanzierung spanischer Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen, Spielfilmen, Animationsfilmen oder audiovisuellen Dokumentarserien steht Unternehmern und Fachleuten zur Verfügung, die sich unter den gleichen Bedingungen wie die Produzenten an dieser Finanzierung beteiligen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Wer kommt in den Genuss der Steuervergünstigung für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")?

Artikel 36.1 des Körperschaftssteuergesetzes sieht zwei mögliche Begünstigte für den Abzug von Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona vor:

ErzeugerDas sind die Steuerzahler, die spanische Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen und audiovisuellen Serien, ob Spielfilme, Animationen oder Dokumentarfilme, herstellen.

Zur Abgrenzung des Begriffs "Erzeuger" für die Zwecke des Zugriffs auf dieabzüge werden als die wichtigsten Aspekte festgelegt, die eingehalten werden müssennach einem Beschluss des Zentralen Wirtschaftsverwaltungsgerichts Folgendes:

1. Initiative. Sie muss in der Lage sein, über die Durchführung der Arbeiten und deren endgültige Umsetzung zu entscheiden

2. Verantwortung. Sie muss das Risiko der Produktion übernehmen.

3. Inhaber der Rechte an dem audiovisuellen Werk sein.

Geldgeber:Die Gesetzgebung sieht derzeit folgende Möglichkeiten vorder Steuerabzug für die Finanzierung spanischer Produktionen von Spiel- und Kurzfilmen, Spielfilmen, Animationsfilmen oder audiovisuellen Dokumentarserien steht Unternehmern und Fachleuten zur Verfügung, die sich unter den gleichen Bedingungen wie die Produzenten an dieser Finanzierung beteiligen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Die gesamtlimit des Abzugsbetrags für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuerrückvergütung") zusammen mit dem Rest der vom Steuerpflichtigen erhaltenen Beihilfe, darf 50 % der Produktionskosten nicht überschreiten, wobei die betrag grenze des oben erwähnten Abzugs von 20.000.000 pro Produktion; für audiovisuelle Reihe von 10.000.000 pro Folge.

Sagte limit wird erweitert in den folgenden Fällen:

a) Die 80 Prozent für Kurzfilme

b) Die 80 Prozent für Produktionen, bei denen eine Person Regie führt, die hat bei nicht mehr als zwei Spielfilmen Regie oder Co-Regie geführt, die geeignet für die kommerzielle Nutzung in Messehallen und deren Produktionsbudget nicht höher ist als 1.500.000 euro

c) Die 80 Prozent für vollständig gedrehte Produktionen unter eine der anderen Amtssprachen als Spanisch, die in der Europäischen Union verwendet werden in Spanien in dieser Ko-Amtssprache oder mit Untertiteln vorgeführt werden.

d) 80 % für Produktionen, die ausschließlich mit einem einen Invaliditätsgrad von mindestens 33 Prozent, der von der zuständigen Stelle anerkannt.

e) Die 75 Prozent für Produktionen, die ausschließlich von direktoren.

f) Die 75 Prozent für Produktionen von besonderem kulturellem oder künstlerischem Wert die eine außergewöhnliche finanzielle Unterstützung gemäß den Kriterien benötigen durch Ministerialerlass oder in jeder Ausschreibung festgelegt.

g) Die 75 Prozent für Dokumentarfilme.

h) Die 75 Prozent für Animationsarbeiten mit einem Budget von produktion nicht übersteigt 2.500.000 euro.

(i) Die 60 Prozent für grenzüberschreitende Produktionen, die von mehr als eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, an denen folgende Personen beteiligt sind erzeuger aus mehr als einem Mitgliedstaat

(j) Die 60 Prozent für internationale Koproduktionen mit Ländern lateinamerikanische Länder.

In welchem Steuerzeitraum gilt der Abzug? für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")

Der Abzug für Investitionen in spanische Filmproduktionen in Barcelona (Die Steuerermäßigung wird in jedem Steuerzeitraum für die in diesem Zeitraum angefallenen Produktionskosten gewährt und gilt ab dem Steuerzeitraum, in dem die Produktion des audiovisuellen Werks abgeschlossen wird.

Bei Animationsfilmen gilt der Abzug ab dem Besteuerungszeitraum, in dem die Staatsangehörigkeitsbescheinigung erworben wird.

Die Anwendung des Vorsteuerabzugs durch den/die an der Finanzierung beteiligten Steuerpflichtigen ist mit dem Vorsteuerabzug, auf den der Erzeuger Anspruch hat, ganz oder teilweise unvereinbar.

ABZUG FÜR INVESTITIONEN IN AUSLÄNDISCHE FILMPRODUKTIONEN IN BARCELONA ("STEUERRABATT")"

Wer hat Anspruch auf einen Steuerabzug für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate")?

Produzenten, die im Verwaltungsregister für Filmgesellschaften des Instituts für Kinematographie und audiovisuelle Kunst (ICAA) eingetragen sind und mit der Durchführung einer ausländischen Produktion von Spielfilmen oder audiovisuellen Werken betraut sind, die die Herstellung eines physischen Trägers vor der industriellen Serienproduktion ermöglichen, haben Anspruch auf einen Steuerabzug für die im spanischen Hoheitsgebiet getätigten Ausgaben. Es ist daher die spanisches Produktionsunternehmen, das die audiovisuelle Produktion durchführt die alle Verfahren durchführen, die den Zugang zum Steuerabzug ermöglichen.

Auf welcher Grundlage wird der Abzug für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") gewährt?

Die Grundlage für den Abzug von Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") bilden die folgenden Ausgaben, die auf spanischem Staatsgebiet getätigt werden und in direktem Zusammenhang mit der Produktion stehen:

Kosten für kreatives Personal sofern sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien haben 100.000 Euro Höchstbetrag pro Person

Kosten, die durch die Inanspruchnahme von technischen Industrien und anderen Lieferanten entstehen.

Der Betrag des Abzugs zusammen mit dem Rest der erhaltenen Beihilfe, darf 50 Prozent nicht überschreiten der Produktionskosten.

Wie hoch ist der Prozentsatz und der Höchstbetrag des Abzugs? für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Steuervergünstigung")

Die Höhe des Steuerabzugs für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") beträgt im Allgemeinen 30 Prozent der ersten Million der Grundlage des Vorsteuerabzugs und der 25 Prozent auf den Selbstbehalt dieses Betrags.

Der Abzug kann vorgenommen werden, wenn die die im spanischen Hoheitsgebiet getätigten Ausgaben belaufen sich auf mindestens 1 Mio. EUR. Im Fall von animationsproduktionen der Mindestbetrag der Ausgaben wird festgelegt auf 200.000 Euro.

Die der Höchstbetrag des Abzugs darf 10 Mio. EUR nicht überschreiten für jede Produktion.

Der Betrag dieses Steuerabzugs zusammen mit allen anderen Beihilfen, die der Steuerpflichtige erhalten hat, darf 50 % der Produktionskosten nicht überschreiten.

Wenn der Produzent für die Ausführung von Dienstleistungen im Bereich der visuellen Effekte verantwortlich ist und die im spanischen Hoheitsgebiet getätigten Ausgaben nicht höher sind als 1.000.000 von Euro: Von 30 Prozent der Grundlage für den Vorsteuerabzug.

Wie hoch ist die Abzugsgrenze für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate")?

Der Abzug für Investitionen in ausländische Filmproduktionen in Barcelona ("Tax Rebate") ist von der gemeinsamen Grenze (25/50 Prozent) ausgenommen, die das Körperschaftssteuergesetz für Abzüge vorsieht, die die Ausübung bestimmter Tätigkeiten fördern.

Reicht der Betrag des Abzugs nicht aus, kann er gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht bei der Behörde geltend gemacht werden, die den Abzug gewährt hat.

Was bietet CAMALEÓN CINEMA SERVICES spanischen und ausländischen Produktionsfirmen, die ihr audiovisuelles Projekt in Barcelona entwickeln wollen, an ("Steuervergünstigung")?

Bei CAMALEÓN CINEMA SEVICES verfügen wir über ein Filmproduktionsteam mit umfassender Erfahrung in der Entwicklung Ihres audiovisuellen Projekts sowie über ein professionelles Team von Steuerexperten, die sich auf Steuerabzüge und -anreize für in Barcelona hergestellte Produktionen spezialisiert haben und die Produktionsfirmen beraten, damit sie die größten Steuervorteile erzielen können. Wir bieten auch Dienstleistungen zur Beschaffung der notwendigen Dokumente für die Inanspruchnahme von Steuerabzügen und -vergünstigungen (staatsangehörigkeitsnachweis y bescheinigung über den kulturellen Charakter des Werks, u.a.). Wir sind eine spanische Produktionsfirma, die beim Instituto de Cinematografía y de las Artes Audiovisuales eingetragen ist. Wir stellen das Personal und die audiovisuelle Ausrüstung zur Verfügung, die Sie benötigen, damit die Produktionsfirma, die ein audiovisuelles Werk in Barcelona produzieren möchte, sowohl bei spanischen als auch bei ausländischen Produktionen, ihr Projekt durchführen kann und zudem die günstigsten Steuervorteile erhält.

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