Tax Credit Art. 36.1 LIS 2026: Steuerabzug für spanische audiovisuelle Produktionen
Der Tax Credit des Artikels 36.1 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) ist die wichtigste steuerliche Förderung für spanische audiovisuelle Produktionen (Spielfilme, Serien, Animation und Dokumentarfilm). In diesem Leitfaden erklären wir praxisnah, wie der Steuerabzug Art. 36.1 LIS für Produzenten und Investoren funktioniert: Prozentsätze (54%/45%), Höchstgrenzen (36 M€ / 18 M€), Anforderungen an Nationalität und kulturellen Charakter (ICAA), Bemessungsgrundlage, Anwendung der Steuergutschrift und Vergleich mit Sonderregelungen (Kanarische Inseln, Baskenland, Navarra).
Wenn Sie erwägen, in Spanien zu produzieren oder zu investieren und umfassende Unterstützung benötigen, besuchen Sie unsere Servicekategorien: Filmproduktion Spanien, Dreh- und Produktionsservices, Postproduktion und Kontakt.
Suchen Sie einen Gesamtüberblick über alle steuerlichen Anreize in Spanien? Konsultieren Sie unseren allgemeinen Artikel: Steuerliche Abzüge für Film in Spanien 2026: Vollständiger Leitfaden für Produzenten und Investoren. Für die Regelung für ausländische Produktionen (Art. 39.7 LIS), siehe: Tax Rebate Film Spanien (Art. 39.7 LIS). Und für die spezifische Förderung der Kanarischen Inseln, konsultieren Sie: Tax Rebate Kanaren 2026.
Inhaltsverzeichnis
- Schnellübersicht Tax Credit Art. 36.1 LIS (2026)
- Was ist der Tax Credit Art. 36.1 LIS?
- Wie funktioniert der Abzug? Prozentsätze und Grenzen
- Bemessungsgrundlage: abzugsfähige Ausgaben und Grenzen
- Anforderungen an Nationalität und kulturellen Charakter (ICAA)
- Anwendung für Produzenten: direkte Steuergutschrift
- Beteiligung von Investoren am Tax Credit
- Vergleich: Tax Credit 36.1 vs. Sonderregelungen (Kanaren, Baskenland, Navarra)
- Hauptunterschiede: Tax Credit 36.1 vs. Tax Rebate 39.7
- Beihilfeintensitätsgrenzen (Rahmen für staatliche Beihilfen)
- Checkliste für Produzenten/Investoren
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Weiterführende Literatur
| Element | Schlüsseldaten | Kommentar |
|---|---|---|
| Rechtsartikel | Art. 36.1 LIS (Gesetz 27/2014) | Allgemeine Regelung für spanische Produktionen. |
| Prozentsatz (erste Million) | 54% auf die erste Million der Bemessungsgrundlage | Anwendbar, wenn die Beihilfe 50% der beihilfefähigen Kosten nicht überschreitet (Rahmen für staatliche Beihilfen). |
| Prozentsatz (Überschuss) | 45% auf den Überschuss | Für Bemessungsgrundlage über der ersten Million. |
| Höchstgrenze | 36 M€ (Spielfilm) / 18 M€ (Folge) | Maximale Obergrenzen pro Werk (wirksam ab 01.01.2021). |
| Wesentliche Anforderungen | Spanisches Nationalitätszertifikat + Zertifikat über kulturellen Charakter (ICAA) | Ausgestellt vom ICAA oder der zuständigen regionalen Behörde. |
| Abzugsgrenze auf Steuerschuld | 80% der gesamten Steuerschuld (allgemein) | Gemeinsame Grenze mit anderen Abzügen des Art. 36 LIS. |
| Begünstigte | Produzenten und Investoren (natürliche oder juristische Personen) | Produzenten: direkte Steuergutschrift. Investoren: über Finanzierungsvertrag. |
| Sonderregelungen | Kanaren, Baskenland, Navarra | Höhere Prozentsätze und Grenzen in Gebieten mit Sonder- oder Foralregelung. |
Gesetzliche Aktualisierung 2026
⚠️ Wichtige Neuerungen und Klarstellungen (2026)
- Geltende Prozentsätze und Grenzen: Die Prozentsätze von 54%/45% und die Höchstgrenzen von 36 M€ / 18 M€ gelten für Steuerzeiträume, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, gemäß der geltenden Fassung von Art. 36.1 LIS.
- Abzugsgrenze auf gesamte Steuerschuld: Der Abzug nach Art. 36.1 LIS darf zusammen mit anderen Abzügen nach Art. 36 LIS 80% der gesamten Steuerschuld (allgemein) nicht überschreiten. Auf den Kanarischen Inseln kann die Grenze 90% erreichen (oder 100% auf La Palma, La Gomera und El Hierro).
- Rechtsgrundlagen: Gesetz 27/2014 (LIS), Königliches Dekret 1514/2018 (Verordnung Art. 36 LIS), Verordnung CUD/1378/2020 (ICAA-Zertifikate) und verbindliche Auskünfte der AEAT.
- ICAA-Zertifikate: Spanische Produktionen benötigen ein Nationalitäts- und Kulturzertifikat vom ICAA (oder der zuständigen regionalen Behörde). Außerdem muss eine Kopie in einem anerkannten Filmarchiv hinterlegt werden.
- Investoren: Investoren (natürliche oder juristische Personen) können den Abzug über einen Finanzierungsvertrag mit dem Produzenten, Mitteilung an die Steuerverwaltung und Aufrechterhaltung des Eigentumsanteils für 3 Jahre anwenden.
Was ist der Tax Credit Art. 36.1 LIS?
Der Tax Credit des Artikels 36.1 des Körperschaftsteuergesetzes (Gesetz 27/2014) ist die wichtigste steuerliche Förderung für spanische audiovisuelle Produktionen. Er ermöglicht es Produzenten und Investoren, einen Prozentsatz der Investition in Spielfilme und audiovisuelle Serien (Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm) abzuziehen, die das spanische Nationalitätszertifikat und das Zertifikat über den kulturellen Charakter (ausgestellt vom ICAA oder der zuständigen regionalen Behörde) erhalten.
Im Gegensatz zum Tax Rebate des Art. 39.7 LIS (für ausländische Produktionen und Produktionsdienstleistungen) ist der Tax Credit des Art. 36.1 LIS für Werke spanischer Nationalität konzipiert und kann sowohl von Produzenten (direkte Steuergutschrift) als auch von Investoren (über Finanzierungsvertrag) angewendet werden.
Wichtig: Der Tax Credit 36.1 ist mit Sonderregelungen in Gebieten wie den Kanarischen Inseln, dem Baskenland und Navarra kompatibel, die höhere Prozentsätze und Grenzen bieten. Weitere Informationen zur kanarischen Regelung finden Sie in unserem Artikel: Tax Rebate Kanaren 2026.
Wie funktioniert der Abzug? Prozentsätze und Grenzen
Gemäß Artikel 36.1 des Körperschaftsteuergesetzes (Gesetz 27/2014) können produzierende und investierende Unternehmen, die in Spielfilme und audiovisuelle Serien (Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm) investieren, die das spanische Nationalitätszertifikat und das Zertifikat über den kulturellen Charakter (ausgestellt vom ICAA oder der zuständigen regionalen Behörde) erhalten, folgenden Abzug anwenden:
| Stufe / Element | Anwendung | Details |
|---|---|---|
| Erste Million der Bemessungsgrundlage | 54% | Anwendbar, wenn die Beihilfe 50% der beihilfefähigen Kosten nicht überschreitet (Rahmen für staatliche Beihilfen). |
| Überschuss über die erste Million | 45% | Anwendbar auf den Überschuss über den Betrag der vorherigen Stufe. |
| Maximaler Abzugsbetrag | 36 M€ (Spielfilm) | Maximale Obergrenze pro Spielfilm. |
| Maximaler Abzugsbetrag | 18 M€ (Folge) | Maximale Obergrenze pro Folge bei Serien. |
| Grenze auf gesamte Steuerschuld | 80% der gesamten Steuerschuld (allgemein) | Gemeinsame Grenze mit anderen Abzügen des Art. 36 LIS. |
Wichtig: Die angegebenen Prozentsätze und Grenzen (54%/45%, 36M€/18M€) gelten für Steuerzeiträume, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, gemäß der geltenden Fassung von Art. 36.1 LIS. Auf den Kanarischen Inseln kann die Abzugsgrenze auf die gesamte Steuerschuld 90% erreichen (oder 100% auf La Palma, La Gomera und El Hierro).
Bemessungsgrundlage: welche Ausgaben abzugsfähig sind
Die Bemessungsgrundlage besteht aus:
- Produktionskosten des audiovisuellen Werks.
- Kosten für die Herstellung von Kopien und Datenträgern.
- Werbe- und Promotionskosten zu Lasten des Produzenten, mit einer Grenze von 40% der Produktionskosten.
Von dieser Summe werden die erhaltenen Subventionen zur Finanzierung von Investitionen mit Anspruch auf Steuerabzug abgezogen. Außerdem müssen mindestens 50% der Bemessungsgrundlage Ausgaben entsprechen, die in Spanien getätigt wurden.
Wichtiger Hinweis: Die förderfähigen Ausgaben müssen mit der audiovisuellen Produktionstätigkeit verbunden sein und die Anforderungen des ICAA erfüllen (Nationalitäts- und Kulturzertifikate). Weitere Informationen zur Strukturierung Ihrer Produktion finden Sie in unseren Dreh- und Produktionsservices.
Anforderungen an Nationalität und kulturellen Charakter (ICAA)
Um Zugang zum Tax Credit des Art. 36.1 LIS zu erhalten, müssen spanische Produktionen zwei wesentliche Zertifikate erhalten, die vom ICAA (Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste) oder der zuständigen regionalen Behörde ausgestellt werden:
1. Spanisches Nationalitätszertifikat
Das spanische Nationalitätszertifikat bescheinigt, dass das audiovisuelle Werk die Kriterien erfüllt, um als spanische Produktion betrachtet zu werden. Die Hauptanforderungen umfassen:
| Anforderung | Was bedeutet das | Hinweise |
|---|---|---|
| 1) In Spanien ansässiger Produzent | Produzent mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien oder im EWR mit Niederlassung in Spanien | Wesentliche Voraussetzung für den Zugang zur Förderung. |
| 2) Künstlerisches/technisches/kreatives Team | Signifikanter Prozentsatz spanischer oder EWR-Teams | Bewertet nach Punktesystem (Regisseur, Drehbuchautor, Schauspieler, DOP usw.). |
| 3) Sprache | Offizielle Sprachen Spaniens/Kooffizielle oder des EWR | Oder Rechtfertigung einer anderen Sprache aus künstlerischen Gründen. |
| 4) Kulturelle Verbindung | Bewertet nach Punktesystem (Inhalt, Drehorte usw.) | Thematik, Werte, Darstellung der spanischen kulturellen Vielfalt. |
| 5) Prozentsatz des in Spanien ausgegebenen Budgets | Mindestens 50% der Bemessungsgrundlage | Wesentliche Voraussetzung für den Zugang zur Förderung. |
| 6) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften | Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherung, Umwelt | Allgemeine Anforderung für alle Produktionen. |
| 7) Antrag beim ICAA | Drehbuch, Verträge, Budget und Nachweisdokumentation | Bearbeitung beim ICAA oder der zuständigen regionalen Behörde. |
Hinweis: Bei Koproduktionen gelten spezifische Vorschriften (internationale Abkommen, Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen usw.).
2. Zertifikat über den kulturellen Charakter
Das Zertifikat über den kulturellen Charakter bescheinigt, dass das audiovisuelle Werk Kriterien kultureller Qualität erfüllt und zur Entwicklung des spanischen Filmerbes beiträgt. Die Kriterien umfassen:
- Kultureller Inhalt (Thematik, Werte, Darstellung der spanischen kulturellen Vielfalt).
- Künstlerische und technische Qualität (Bewertung von Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt usw.).
- Beitrag zum Sektor (Ausbildung von Fachleuten, technische Innovation usw.).
Der Antrag auf das Zertifikat über den kulturellen Charakter wird beim ICAA (oder der zuständigen regionalen Behörde) zusammen mit der Dokumentation des Werks (Drehbuch, künstlerische Dokumentation, Budget usw.) gestellt. Außerdem muss eine Kopie in einem anerkannten Filmarchiv (Spanisches Filmarchiv oder regionales Filmarchiv) hinterlegt werden.
Anwendung für Produzenten: direkte Steuergutschrift
Die Produzenten (produzierende Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien) können den Tax Credit des Art. 36.1 LIS als direkte Steuergutschrift anwenden, die von der gesamten Körperschaftsteuerschuld abgezogen wird.
Wenn im Steuerzeitraum der Entstehung nicht genügend Steuerschuld vorhanden ist, um den gesamten Abzug anzuwenden, kann der verbleibende Rest in den folgenden Steuerjahren abgezogen werden, wobei die gemeinsame Grenze von 80% der gesamten Steuerschuld (oder 90%/100% auf den Kanaren) eingehalten werden muss.
Praktische Anwendung: Der Abzug entsteht im Steuerzeitraum, in dem die Zertifikate (Nationalität und kultureller Charakter) erhalten werden und die Investitionsanforderungen erfüllt sind. Wenn Sie eine Filmproduktionsfirma mit Sitz in Spanien sind, können Sie die Steuergutschrift direkt in Ihrer Körperschaftsteuererklärung anwenden.
Beteiligung von Investoren am Tax Credit
Eine der wichtigsten Eigenschaften des Tax Credit des Art. 36.1 LIS ist, dass er die Beteiligung von Investoren (natürliche oder juristische Personen) ermöglicht, die keine Produzenten sind, aber die Produktion finanzieren über einen Finanzierungsvertrag mit dem Produzenten.
Wie funktioniert es für Investoren?
Investoren können den Abzug nach Art. 36.1 LIS anwenden, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
| Anforderung | Was bedeutet das | Hinweise |
|---|---|---|
| 1) Finanzierungsvertrag | Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit dem Produzenten | Muss vor Ende des Steuerzeitraums der Entstehung des Abzugs formalisiert werden. |
| 2) Mitteilung an die Steuerverwaltung | Mitteilung an die AEAT vor Ende des Steuerzeitraums | Wesentliche Voraussetzung für den Zugang zur Förderung. |
| 3) Aufrechterhaltung des Eigentumsanteils | Aufrechterhaltung des Eigentumsanteils für 3 Jahre | Ab dem Datum der Entstehung des Abzugs. |
| 4) Anwendung des Abzugs | Abzug gegen die Körperschaftsteuer (oder Einkommensteuer) | Unter Einhaltung der Grenze von 80% der gesamten Steuerschuld (oder 90%/100% auf den Kanaren). |
Praktisches Beispiel: Investor in spanischer Produktion
Ein investierendes Unternehmen (kein Produzent) schließt einen Finanzierungsvertrag mit einer spanischen Produktionsfirma ab, um 30% des Budgets eines Spielfilms (Gesamtbudget: 5.000.000€) zu finanzieren. Die Investition des Investors beträgt 1.500.000€.
Die Produktionsfirma erhält die Nationalitäts- und Kulturzertifikate vom ICAA. Die gesamte Bemessungsgrundlage beträgt 4.500.000€ (Produktionskosten + Kopien + Werbung, abzüglich Subventionen). Der Investor kann den Abzug auf seine 30% der Bemessungsgrundlage anwenden: 1.350.000€.
Anwendung der Prozentsätze nach Art. 36.1 LIS:
- Erste Million: 1.000.000€ × 54% = 540.000€
- Überschuss: 350.000€ × 45% = 157.500€
- Gesamtabzug Investor: 697.500€
Der Investor kann diesen Abzug gegen seine Körperschaftsteuerschuld anwenden (unter Einhaltung der Grenze von 80% der gesamten Steuerschuld), und wenn nicht genügend Steuerschuld vorhanden ist, kann er den ausstehenden Betrag auf folgende Steuerjahre vortragen.
Wichtig: Der Investor muss den Eigentumsanteil für 3 Jahre ab dem Datum der Entstehung des Abzugs aufrechterhalten. Wenn Sie Beratung zur Strukturierung Ihrer Filminvestition benötigen, kontaktieren Sie uns.
Vergleich: Tax Credit 36.1 vs. Sonderregelungen (Kanaren, Baskenland, Navarra)
Der Tax Credit des Art. 36.1 LIS ist die allgemeine Regelung für spanische Produktionen im gesamten spanischen Hoheitsgebiet. Es gibt jedoch Sonderregelungen in Gebieten mit Sonder- oder Foralregelung, die höhere Prozentsätze und Grenzen bieten:
| Gebiet | Prozentsatz (erste Million) | Prozentsatz (Überschuss) | Höchstgrenze | Grenze auf Steuerschuld |
|---|---|---|---|---|
| Spanien (allgemein) | 54% | 45% | 36 M€ / 18 M€ | 80% |
| Kanaren | 54% | 45% | 36 M€ / 18 M€ | 90% (allgemein) / 100% (La Palma, La Gomera, El Hierro) |
| Baskenland | Bis zu 50% | Bis zu 50% | Variabel je nach Foralregelung | Variabel je nach Foralregelung |
| Navarra | Bis zu 50% | Bis zu 50% | Variabel je nach Foralregelung | Variabel je nach Foralregelung |
Wichtiger Hinweis: Die Sonderregelungen der Kanarischen Inseln, des Baskenlandes und Navarras haben zusätzliche Anforderungen (spezifische Zertifikate, Mindestdreharbeiten/Produktion, Einstellung lokalen Personals usw.). Weitere Informationen zur kanarischen Regelung finden Sie in unserem Artikel: Tax Rebate Kanaren 2026.
Hauptunterschiede: Tax Credit 36.1 vs. Tax Rebate 39.7
Es ist wichtig, den Tax Credit des Art. 36.1 LIS (spanische Produktionen) vom Tax Rebate des Art. 39.7 LIS (ausländische Produktionen und Produktionsdienstleistungen) zu unterscheiden. Obwohl beide steuerliche Anreize für den audiovisuellen Sektor sind, haben sie wesentliche Unterschiede:
? Hauptunterschiede zwischen Tax Credit 36.1 und Tax Rebate 39.7
| Element | Tax Credit 36.1 LIS | Tax Rebate 39.7 LIS |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Spanische Produktionen (mit Nationalitätszertifikat) | Ausländische Produktionen (ohne Nationalitätszertifikat) |
| Begünstigte | Produzenten und Investoren | Produktionsfirmen oder Produktionsdienstleistungsunternehmen |
| Prozentsätze | 54% (erste Million) / 45% (Überschuss) | 30% (allgemein) / 35% (Kanaren, Ceuta, Melilla) |
| Höchstgrenze | 36 M€ / 18 M€ | 10 M€ (allgemein) / 20 M€ (Kanaren, Ceuta, Melilla) |
| Anforderungen | Nationalitätszertifikat + kultureller Charakter (ICAA) | Mindestausgaben in Spanien (1 M€ allgemein / 200.000€ Animation) |
| Anwendung | Steuerzeitraum der Erlangung der Zertifikate | Steuerzeitraum des Abschlusses der Produktion |
Wichtig: Der Tax Credit 36.1 ist in Bezug auf Prozentsätze und Grenzen vorteilhafter, erfordert jedoch, dass die Produktion das spanische Nationalitätszertifikat erhält. Der Tax Rebate 39.7 ist für ausländische Produktionen konzipiert, die die Nationalitätsanforderungen nicht erfüllen, aber erhebliche Ausgaben in Spanien tätigen. Weitere Informationen zum Tax Rebate 39.7 finden Sie in unserem Artikel: Tax Rebate Film Spanien (Art. 39.7 LIS).
Beihilfeintensitätsgrenzen (Rahmen für staatliche Beihilfen)
Der Tax Credit des Art. 36.1 LIS unterliegt dem Rahmen für staatliche Beihilfen der Europäischen Union, der Beihilfeintensitätsgrenzen festlegt, um die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Hauptgrenzen sind:
| Art der Beihilfe | Intensitätsgrenze | Kommentar |
|---|---|---|
| Allgemeine Beihilfe (audiovisuelle Produktion) | 50% der beihilfefähigen Kosten | Allgemeine Grenze gemäß Verordnung 651/2014 der EU-Kommission. |
| Zusätzliche Beihilfe (grenzüberschreitende Produktionen) | Bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten | Für Produktionen mit Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten. |
| Zusätzliche Beihilfe (schwierige Produktionen) | Bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten | Für Low-Budget-Produktionen oder Produktionen mit Finanzierungsschwierigkeiten. |
| Zusätzliche Beihilfe (Koproduktionen) | Bis zu 60% der beihilfefähigen Kosten | Für internationale Koproduktionen. |
Wichtig: Der Prozentsatz von 54% auf die erste Million der Bemessungsgrundlage kann angewendet werden, wenn die Beihilfe 50% der beihilfefähigen Kosten nicht überschreitet. Wenn die Beihilfe diese Grenze überschreitet, muss der Abzugsprozentsatz angepasst werden, um den Rahmen für staatliche Beihilfen einzuhalten.
Checkliste für Produzenten/Investoren: Dokumentation und Verfahren
✅ Dokumentation für das spanische Nationalitätszertifikat (ICAA)
- Antrag beim ICAA (oder zuständige regionale Behörde).
- Drehbuch oder Behandlung des Werks.
- Beschreibende Dokumentation der Produktion (Synopsis, technisches Datenblatt, Drehorte usw.).
- Vollständige Credits (künstlerisches, technisches und kreatives Team).
- Detailliertes Budget und Aufschlüsselung der Ausgaben in Spanien.
- Verträge mit kreativem und technischem Personal.
- Ausgabennachweise (Rechnungen, Gehaltsabrechnungen, Verträge usw.).
- Dokumentation von Koproduktionen (falls zutreffend).
✅ Dokumentation für das Zertifikat über den kulturellen Charakter (ICAA)
- Antrag beim ICAA (oder zuständige regionale Behörde).
- Drehbuch oder Behandlung des Werks.
- Künstlerische Dokumentation (Bewertung des kulturellen Inhalts, künstlerische und technische Qualität, Beitrag zum Sektor).
- Digitale Kopie des fertigen Werks.
- Hinterlegung einer Kopie im Spanischen Filmarchiv oder anerkannten regionalen Filmarchiv.
✅ Verfahren für Investoren (Tax Credit Art. 36.1 LIS)
- Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit dem Produzenten (vor Ende des Steuerzeitraums der Entstehung des Abzugs).
- Mitteilung an die Steuerverwaltung (AEAT) vor Ende des Steuerzeitraums.
- Aufrechterhaltung des Eigentumsanteils für 3 Jahre ab dem Datum der Entstehung des Abzugs.
- Anwendung des Abzugs gegen die Körperschaftsteuer (oder Einkommensteuer), unter Einhaltung der Grenze von 80% der gesamten Steuerschuld (oder 90%/100% auf den Kanaren).
✅ Anwendung des Abzugs (Körperschaftsteuer)
- Entstehung des Abzugs im Steuerzeitraum, in dem die Zertifikate (Nationalität und kultureller Charakter) erhalten werden und die Investitionsanforderungen erfüllt sind.
- Anwendung der Steuergutschrift gegen die gesamte Körperschaftsteuerschuld (Grenze 80% oder 90%/100% auf den Kanaren).
- Vortrag des ausstehenden Betrags auf folgende Steuerjahre (wenn nicht genügend Steuerschuld vorhanden ist).
- Aufrechterhaltung des Eigentumsanteils für 3 Jahre (für Investoren).
Häufig gestellte Fragen (FAQ): Tax Credit Art. 36.1 LIS
Was ist der Tax Credit des Artikels 36.1 LIS?
Der Tax Credit des Artikels 36.1 des Körperschaftsteuergesetzes (Gesetz 27/2014) ist die wichtigste steuerliche Förderung für spanische audiovisuelle Produktionen. Er ermöglicht es Produzenten und Investoren, einen Prozentsatz der Investition in Spielfilme und audiovisuelle Serien (Fiktion, Animation oder Dokumentarfilm) abzuziehen, die das spanische Nationalitätszertifikat und das Zertifikat über den kulturellen Charakter (ausgestellt vom ICAA oder der zuständigen regionalen Behörde) erhalten.
Welche Abzugsprozentsätze gelten für den Tax Credit Art. 36.1 LIS?
Die Abzugsprozentsätze sind: 54% auf die erste Million der Bemessungsgrundlage (wenn die Beihilfe 50% der beihilfefähigen Kosten nicht überschreitet) und 45% auf den Überschuss über die erste Million. Die Höchstgrenzen betragen 36 M€ pro Spielfilm und 18 M€ pro Folge bei Serien.
Welche Ausgaben können mit dem Tax Credit Art. 36.1 LIS abgezogen werden?
Die Bemessungsgrundlage umfasst: Produktionskosten des audiovisuellen Werks, Kosten für die Herstellung von Kopien und Datenträgern sowie Werbe- und Promotionskosten zu Lasten des Produzenten (mit einer Grenze von 40% der Produktionskosten). Subventionen werden abgezogen und mindestens 50% der Bemessungsgrundlage müssen Ausgaben entsprechen, die in Spanien getätigt wurden.
Wer kann vom Tax Credit Art. 36.1 LIS profitieren?
Produzenten (produzierende Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien) und Investoren (natürliche oder juristische Personen, die die Produktion über einen Finanzierungsvertrag mit dem Produzenten finanzieren). Produzenten wenden die Steuergutschrift direkt an; Investoren müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen (Finanzierung