PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN ANDALUSIEN

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PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN IN ANDALUSIEN

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FILMPRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN IN ANDALUSIEN

Andalusien ist aufgrund seines Klimas und seiner spektakulären Schauplätze wahrscheinlich der beste Ort in Spanien für die Durchführung von Filmproduktionen aller Art. Hier finden Sie Strände, Wüsten, Flüsse, Wälder, Naturparks, Berge, historische Städte, usw. Camaleón Production Services bietet komplette Filmproduktionsdienstleistungen für Kino, Video, Werbung oder Fernsehen in Andalusien an. Wir beraten unsere Kunden in jedem Produktionsprozess, um die Filmproduktion auf die bestmögliche Weise durchzuführen. Darüber hinaus verfügen wir über eine eigene Kamera-, Beleuchtungs- und Grip-Ausrüstung, ohne Zwischenhändler aus der Produktionsdienstleistungsbranche.

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Welche Drehorte bietet Andalusien für Filmproduktionsdienste?

Die andalusische Kultur ist das Ergebnis der Spuren, die verschiedene Zivilisationen und Kulturen im Laufe der Jahrhunderte hinterlassen haben. Diese kulturelle Vielfalt macht Andalusien zu einer der vielfältigsten Regionen Spaniens, in der man viele magische Orte finden kann. Andalusien bietet Kulturräume und Denkmäler, Sonne und Strände. Andalusien ist der ideale Ort für Ihren Urlaub und eine Referenz für den internationalen Tourismus. Perfekt für Filmproduktionsdienstleistungen. Die andalusische Küste wird vom Mittelmeer und vom Atlantischen Ozean umspült. Auf der Mittelmeerseite finden Sie die berühmte "Costa del Sol", die "Costa Tropical" und die "Costa de Almeria". Die "Costa de la Luz" befindet sich auf der atlantischen Seite Andalusiens. Die gesamte andalusische Küste ist voller herrlicher Strände, von denen mehr als 60 mit dem Qualitätssiegel "Blaue Flagge" ausgezeichnet sind.

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Das kulturelle Erbe Andalusiens ist unermesslich. Andalusien verfügt über großartige architektonische Landschaften, in denen man verschiedene Stile bewundern kann: Islamisch, Barock, Renaissance, usw. Unter den unzähligen Bauwerken Andalusiens sind besonders hervorzuheben: die Moschee von Córdoba, die Alhambra in Granada, die Giralda in Sevilla, die Alcazabas in Málaga und Almeria, die Kathedrale "La Merced" in Huelva und die monumentalen Komplexe von Úbeda und Baeza, die von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurden.

In Andalusien gibt es auch viele Naturgebiete. Zu nennen sind hier der Naturpark "Sierras de Cazorla, Segura y las Villas" (der zweitgrößte Naturpark Europas), der Nationalpark "Sierra Nevada", der Naturpark "Doñana", die Wüstengebiete in der Wüste von "Tabernas" und der Naturpark "Cabo de Gata-Níjar".

ANDALUSISCHES KLIMA

Andalusien ist aufgrund seines Klimas eines der meistbesuchten Reiseziele, da es zu den wärmsten Orten Europas gehört. Es herrscht ein mediterranes Klima mit warmen Temperaturen und trockenen Sommern. Aufgrund der Länge des Gebiets gibt es große Kontraste zwischen einigen Gebieten und anderen. Die Niederschläge konzentrieren sich hauptsächlich auf den Herbst und den Winter. Die durchschnittlichen jährlichen Niederschläge sind im Osten Andalusiens reichlicher als im Westen. Im Allgemeinen hat der größte Teil Andalusiens mehr als 300 Sonnentage im Jahr. "Almeria und Málaga sind die spanischen Städte, die mehr Licht haben, nämlich mehr als 3000 Lichtstunden pro Jahr.

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ANDALUSIEN INFRASTRUKTUREN

Andalusien verfügt über fünf internationale Flughäfen: in Málaga, Sevilla, Granada, Almeria und Jerez. Die Flughäfen von Málaga und Sevilla sind die Flughäfen mit dem höchsten Passagieraufkommen. Aufgrund seiner Nähe zu Afrika verfügt Andalusien über eine gute Hafeninfrastruktur für den Transport von Passagieren und Fracht. Die wichtigsten Häfen befinden sich in Huelva, Algeciras, Málaga, Cádiz, Sevilla und Almería.

Andalusien ist über die Autobahn A-4 (Madrid-Cadiz) mit Madrid verbunden. Die A-49 verbindet Sevilla mit Huelva und Portugal, und die A-66 verbindet Sevilla mit Gijón. Außerdem verläuft die A-7 entlang der gesamten Mittelmeerküste von Algeciras bis Barcelona. Der Eisenbahnverkehr ist in ganz Andalusien stark entwickelt. Die Verbindung Madrid-Sevilla war die erste Hochgeschwindigkeitsstrecke in Spanien. Heute verkehren regelmäßig Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Sevilla, Córdoba und Málaga hin und her. Darüber hinaus verfügt Andalusien über ein hervorragendes Hotelgewerbe, in dem Sie Unterkünfte und Restaurants verschiedener Kategorien und Preise finden.

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Welche Steuervergünstigungen können Filmproduktionsdienste in Andalusien in Anspruch nehmen?

In Andalusien gelten die gleichen Steuervergünstigungen wie im übrigen Spanien, mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, Navarras und des Baskenlandes. Daher ist die Regelung für Filmproduktionen in Andalusien in Artikel 36, Absätze 1 und 2, des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer festgelegt. In diesem Artikel werden die Kriterien und Voraussetzungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen für spanische und ausländische audiovisuelle Produktionen in Andalusien (Spanien) erläutert, deren vollständige Informationen in unserem Spaniengewidmeten Abschnitt enthalten sind.

Welche Subventionen können Filmgesellschaften für ihre Filmproduktion in Andalusien erhalten?

Die andalusische Agentur für Kultureinrichtungen gibt jedes Jahr die Vergabe von Fördermitteln für Spielfilme in Andalusien bekannt, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben werden. Das Wettbewerbssystem vergleicht jeden eingereichten Antrag und wählt diejenigen aus, die gemäß den in der Ausschreibung festgelegten Vereinbarungen den höchsten Wert erhalten. Bei dem Auswahlverfahren werden für jede Bewerbung dieselben Kriterien angewandt, so dass alle eingereichten Bewerbungen die gleichen Auswahlmöglichkeiten haben. Diese Aufforderung wird im Amtsblatt der "Junta de Andalucia" veröffentlicht.

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Welche Spielfilme können in Andalusien gefördert werden?

Es gibt einige Förderlinien, die in Anspruch genommen werden können:

a) Linie 1: Subventionen für Spielfilme von professionellen Regisseuren, die im Bereich der andalusischen Autorenschaft und des andalusischen Filmschaffens tätig sind, die kreatives Talent fördern und eine klare Berufung zur Kommerzialisierung haben.

b) Linie 2: Subventionen für Spielfilme, Fernseh- und/oder Animationsfilme, die den andalusischen audiovisuellen Sektor fördern.

c) Linie 3: Subventionen für Spielfilme, die die Kinotätigkeit in Andalusien fördern.

Die wichtigsten Aspekte, die sich auf diese Subventionslinien auswirken, sind die folgenden:

Die Filmproduktionsdienste, die sich für diese Modalitäten entscheiden, müssen die Aufgaben der Kreation, der Produktion und der Postproduktion spezifizieren, und die Dauer des Endergebnisses muss 60 Minuten oder mehr betragen. Es muss die Absicht bestehen, den Film in Kinos, im Fernsehen oder in anderen Medien zu verwerten.

Alle Filmproduktionsleistungen müssen einen kulturellen Charakter haben, d. h. sie müssen mindestens zwei der acht in der Grundlage vorgesehenen kulturellen Kriterien erfüllen. Zu den zu fördernden Konzepten gehören die Kosten für die Vorproduktion, die Produktion, den Vertrieb und die Promotion des Spielfilms. Für die Beantragung der Förderung ist eine Frist vorgesehen. Die Dreharbeiten dürfen nicht vor dem Zeitpunkt der Gewährung der Förderung begonnen haben.

Die Antragsteller können maximal drei Zuschüsse beantragen, sofern die drei Projekte nachweislich unterschiedlich sind und nichts miteinander zu tun haben. Die wesentlichen Elemente eines jeden Projekts müssen im Antragsformular deutlich herausgestellt werden. Nur unabhängige juristische Personen mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union sind förderfähig.

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Welche Voraussetzungen müssen Filmproduktionsdienste erfüllen, um in Andalusien eine Förderung zu beantragen?

Die Filmproduktionsdienste müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen Zuschuss zu beantragen:

a) Bei Koproduktionen muss die begünstigte Einrichtung an dem Projekt beteiligt sein, d. h. sie muss mindestens 20 % der Gesamtsumme besitzen.

b) Einrichtungen, die durch eine Verwaltungsentscheidung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil wegen der Förderung oder Duldung diskriminierender Arbeitspraktiken bestraft wurden, kommen für eine Förderung nicht in Frage.

c) Unternehmen, die ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Kreativ-, Kunst-, Fachpersonal- oder Technikindustrie nicht nachgekommen sind, sowie Unternehmen, die durch eine Verwaltungsentscheidung oder ein Gerichtsurteil verurteilt wurden, können keine Beihilfen erhalten. Diese Voraussetzungen müssen vor der Veröffentlichung jeder jährlichen Ausschreibung erfüllt sein, wobei die Tätigkeit, für die eine Förderung gewährt wird, abgeschlossen und begründet sein muss.

Welche Beträge können in Andalusien bezuschusst werden?

Die maximale Fördersumme für einen Spielfilm, bei dem Profis Regie führen, die auf dem Gebiet der andalusischen Autorenschaft neu sind und ein kreatives Talent mit einer klaren Berufung zur Vermarktung fördern, beträgt 250.000 Euro. Dieser Betrag wird gewährt, wenn er 40 % der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Dieser Betrag kann sich bei jeder jährlichen Ausschreibung ändern.

Die Berücksichtigung von Berufsanfängern gilt für diejenigen, die im audiovisuellen Bereich beginnen und nicht mehr als zwei Spielfilme, die für eine kommerzielle Verwertung in Kinosälen geeignet sind, als Regisseur oder Co-Regisseur gedreht haben. Darüber hinaus müssen die Projekte, die diese Beihilfe beantragen, die folgende Bedingung erfüllen: Mindestens zwei dieser Mitarbeiter (Regisseur, Drehbuchautor und ausführender Produzent) müssen ihren ständigen Sitz in Andalusien haben und/oder nachweisen, dass sie ihre berufliche Tätigkeit in Andalusien ausüben.

Die maximale Fördersumme für Spiel-, Animations- oder Fernsehfilme, die den andalusischen audiovisuellen Sektor fördern, beträgt 300.000 Euro. Dieser Betrag wird gewährt, wenn er 35 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Dieser Betrag kann bei jeder jährlichen Ausschreibung überprüft werden.

Nähere Informationen über die Förderfähigkeit der Kosten, die erforderlichen Unterlagen, die Einreichungsfristen und die Bewertungskriterien sowie die übrigen geregelten Aspekte finden Sie unter dem folgenden Link BOJA 151 vom 8. August 2016.