PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN BARCELONA

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PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN BARCELONA | Camaleón Cinema Services ™

PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN BARCELONA

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FILMPRODUKTIONSDIENSTE BARCELONA

PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN IN BARCELONA

  • Produktion Filmdienstleistungen Barcelona.BarcelonaIst zu einem der meistbesuchten Reiseziele in Spanien geworden. Mit seiner alten europäischen Geschichte verfügt Barcelona über eine Vielzahl von Kunstschätzen, die häufig als Drehorte für Video-, Film-, Werbe- oder Fernsehproduktionen genutzt werden. Die romanischen Kirchen und der Einfluss von Künstlern wie Dali, Gaudi, Miro und Picasso machen Barcelona zu einer einzigartigen Stadt in Europa.

PRODUKTIONSDIENSTLEISTUNGEN BARCELONA

  • Camaleon Production Company Barcelona bietet globale Produktionsdienstleistungen für Unternehmen, die ihre Projekte in Barcelona drehen möchten. Wir beraten unsere Kunden bei ihren Filmprojekten, um die beste Effizienz und Qualität zu erreichen, von der Vorproduktion bis zum Ende. Wir bieten auch nationale und internationale Filmproduktionsdienste in Barcelona für Spielfilme, Werbung und TV.

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Welche Standorte gibt es in Barcelona?

  • An der Mittelmeerküste gelegen und nur 120 km von den Pyrenäen entfernt, bietet Barcelona viele Möglichkeiten. Einer der bekanntesten Plätze der Stadt ist "Las Ramblas", der sich zwischen dem Platz "Cataluña" und dem alten Hafen befindet und wahrscheinlich einer der lebendigsten Orte Barcelonas ist. In der Nähe von "Las Ramblas" befinden sich die Kathedrale von Barcelona und der Platz "San Jaime", wo sich das Rathaus und die Generalitat von Katalonien befinden.

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  • In Barcelona gibt es viele Orte, die von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt wurden: "Parque Güell", "Casa Milà", "Palacio de la Música", "Hospital de Santa Cruz", "Palacio Güell", die "Sagrada Familia", "Casa Batlló" und "Casa Vicens". Durch die Olympischen Spiele 1992 erfuhr die Stadt Barcelona eine große Umgestaltung, zu deren Anlass architektonische Werke wie der "Torre de Collserola" von Norman Foster, der "Palau Sant Jordi" von Arata Isozaki oder der "Torre de Telecomunicaciones" von Santiago Calatrava errichtet wurden. Der unvollendeteSagrada FamiliaDie Basilika ist eines der berühmten architektonischen Meisterwerke von Antoni Gaudi und zieht jedes Jahr Millionen von Besuchern an.
  • In Barcelona gibt es viele Parks. Die beliebtesten sind der "Parque Güell", der "Montjuic" und der "Parque de la Ciudadela" (im Stadtzentrum, wo sich das Parlament von Katalonien befindet). Außerdem verfügt Barcelona über neun Strände, die sich über 4,2 km Küstenlinie erstrecken. Sie sind komplett ausgestattet und gut mit dem Stadtzentrum verbunden.
  • Ganz in der Nähe von Barcelona finden Sie einzigartige Naturgebiete wie die Costa Brava (Wilde Küste). Sie erhielt diesen Namen wegen des scharfen Zusammentreffens von Meer und Bergen. Die Pyrenäen sind 120 km von Barcelona entfernt.

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Warum einen Film in Barcelona drehen?

  • Barcelona liegt zwischen dem Meer und den Bergen. Es ist ein Ort, an dem Tradition und Avantgarde koexistieren, und es ist die modernste und kosmopolitischste Stadt Spaniens. Die Natur, das gute Wetter, die Geschichte und die Schönheit der Dörfer machen Barcelona zu einem idealen Drehort für TV-, Film-, Dokumentar- oder Werbeproduktionen.

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  • Die Provinz Barcelona verfügt über hervorragende Kommunikations- und Unterkunftsinfrastrukturen; außerdem finden Sie hier erfahrenes zweisprachiges technisches und künstlerisches Personal. Unser Unternehmen für Filmproduktionsdienstleistungen, Camaleon Cinema Services, stellt Kamera-, Beleuchtungs- und Grip-Ausrüstung zur Verfügung. Dadurch sind wir in der Lage, den besten Preis auf dem Markt zu bieten, da es in der Filmproduktionsbranche keine Konkurrenz gibt. Außerdem ist Barcelona der zweitgrößte Produzent von audiovisuellen Inhalten in Spanien.

  • BARCELONA KLIMA

  • In Barcelona herrscht ein mediterranes Klima. Die Winter sind feucht und mild, und die Sommer sind trocken. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 18ºC. Die Regenzeiten sind der Herbst und der Frühling. In den sechs Sommermonaten, die unter dem Einfluss eines subtropischen Tiefdruckgebiets stehen, gibt es in Barcelona nur wenige Tage mit extremen Temperaturen. Die durchschnittliche jährliche Luftfeuchtigkeit liegt aufgrund der Nähe zum Meer bei 70 %.

  • BARCELONA INFRASTRUKTUREN

  • Barcelona ist ein sehr wichtiger Verbindungspunkt zwischen Frankreich und Spanien. Die Stadt verfügt über ein großes Netz von Straßen und Autobahnen. Die AP-7 verbindet die Mittelmeerküste mit Frankreich. Die Autobahn A-2 beginnt in Madrid, führt durch Zaragoza und Barcelona und endet an der Grenze zu Frankreich.
  • Der internationale Flughafen Barcelona-El Prat ist der Ort, an dem die meisten Besucher ankommen. Mit mehr als 47 Millionen Passagieren im Jahr 2017 ist er der zweitgrößte Flughafen Spaniens. Er bietet Direktflüge zu den wichtigsten europäischen Städten und Verbindungen zu anderen Städten von allen Kontinenten der Welt. Die Flughäfen "Reus" und "Girona" sind nur eine Stunde von Barcelona entfernt. Aufgrund seiner Fischereiindustrie und seiner Fähigkeit, Waren zu transportieren, verfügt Barcelona über einen der wichtigsten Häfen an der Mittelmeerküste. Im öffentlichen Nahverkehr gibt es in Barcelona 150 Buslinien, 12 Metrolinien und 8 Regionalbahnlinien.
  • UnterCamaleon Kino Dienstleistungen, wir bieten komplette Filmproduktionsdienstleistungen in Barcelona mit unserer eigenen Kamera-, Licht- und Grip-Ausrüstung an. Ohne zwischengeschaltete Produktionsdienstleister. Fragen Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.

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Welche Steuerabzüge können für ein in Barcelona durchgeführtes audiovisuelles Projekt geltend gemacht werden?

  • Barcelona und damit auch Katalonien unterliegen demselben Steuersystem wie Spanien (mit Ausnahme einiger spanischer Gebiete, wie den Kanarischen Inseln, Navarra und dem Baskenland). Daher gilt Artikel 36, Abschnitte 1 und 2 des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer, in dem die Kriterien für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für spanische und ausländische Filmproduktionsdienstleistungen in Spanien festgelegt sind. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:Spanien.

Welche Subventionen können die Filmgesellschaften für ihr Projekt in Barcelona erhalten?

  • Das Katalanische Institut für Kulturunternehmen legt jedes Jahr die spezifischen Grundlagen für den Erhalt von Fördermitteln für ein Filmprojekt fest. Im Jahr 2018 konnten die Produktionsunternehmen zwischen folgenden Kategorien wählen:
  • -Subventionen für Kurzfilmproduktionsdienstleistungen.
  • -Zuschüsse für Produktionsdienstleistungen für Spielfilme.
  • -Subventionen für audiovisuelle Werke, die zur Ausstrahlung im Fernsehen bestimmt sind.
  • -Subventionen für Animationsproduktionsdienstleistungen.
  • Die vom Katalanischen Institut für Kulturunternehmen gewährten Fördermittel für Kurzfilme werden im Rahmen von Ausschreibungen vergeben, die im Gesetz 38/2003, Artikel 22.1 vom 17. November, allgemeiner Teil über Fördermittel, festgelegt sind. Das Auswahlsystem vergleicht die eingereichten Anträge und wählt diejenigen aus, die gemäß den in der Ausschreibung festgelegten Vereinbarungen die höchste Bewertung erhalten. Bei der Auswahl werden für alle Bewerbungen die gleichen Kriterien angewandt,daher hat jedes Projekt die gleichen Möglichkeiten.

Welche Zuschüsse werden für den Dreh von Kurzfilmen gewährt?

  • Die Zuschüsse für die Produktion von Kurzfilmen werden unabhängigen audiovisuellen Dienstleistungsunternehmen gewährt, die im "Register für audiovisuelle Unternehmen Kataloniens", im "Institut für Kinematographie und audiovisuelle Kunst" (ICAA) oder in einem anderen Filmregister der Europäischen Union eingetragen sind. Ein unabhängiges audiovisuelles Unternehmen ist: eine natürliche oder juristische Person, die eine andere Rechtspersönlichkeit besitzt als ein Unternehmen, das audiovisuelle Kommunikationsdienste anbietet, und die nicht direkt oder indirekt mit mehr als 15 % des Kapitals an einem oder mehreren Unternehmen beteiligt ist, die audiovisuelle Kommunikationsdienste anbieten; dass ihr Gesellschaftskapital nicht direkt oder indirekt mit mehr als 15 % an einem oder mehreren Unternehmen beteiligt ist, die audiovisuelle Kommunikationsdienste anbieten; und dass sie in den letzten drei Geschäftsjahren nicht mehr als 90 % ihres Umsatzvolumens ein und demselben Anbieter von audiovisuellen Kommunikationsdiensten in Rechnung gestellt hat. Als Anbieter von audiovisuellen Kommunikationsdiensten gilt die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für den Radio- oder Fernsehdienst, den betreffenden audiovisuellen Inhalt und dessen Ausstrahlung oder Ausstrahlung durch einen Dritten übernimmt.
  • Die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind, abgesehen von den in der allgemeinen Grundlage festgelegten, die folgenden:
  • a) Der Kurzfilm hat einen geregelten Anfangs- und Endzeitraum, der dem Katalanischen Institut für Kulturunternehmen gemäß den ebenfalls in der vorherigen Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Kenntnis gebracht werden muss.
  • b) Das antragstellende Unternehmen muss für den ausführenden Produzenten des Projekts verantwortlich sein, und zwar in einer Weise, dass der ausführende Produzent nur von ihm abhängig ist. Ebenso müssen die Ausgaben, die dem Anteil des antragstellenden Unternehmens am Gesamtprojekt entsprechen, im Namen eines solchen Unternehmens in Rechnung gestellt werden.
  • c) Der Kurzfilm ist für die Ausstrahlung in kommerziellen Kinos und die Teilnahme an Festivals, Filmwettbewerben und Filmvorführungen in seiner ursprünglichen qualifizierten Fassung oder in der in der entsprechenden Rechtsgrundlage festgelegten Fassung bestimmt.
  • d) Kurzfilme in digitalem Format müssen zumindest die synchronisierte oder untertitelte Fassung in Katalanisch enthalten.
  • e) Keines der an dem Filmprojekt beteiligten Mitglieder darf frühere oder aktuelle Sanktionen oder Gerichtsurteile wegen der Ausübung oder Duldung diskriminierender Arbeitspraktiken in Bezug auf Geschlecht oder Gender haben.
  • Es werden nur die Produktionskosten des Kurzfilms bezuschusst, wie in den Rechtsgrundlagen der staatlichen Beihilfen und des Verwaltungsregisters für Film- und audiovisuelle Unternehmen angegeben.
  • Die Höhe der Beihilfe, die erforderlichen Unterlagen, die Bewertungskriterien und die Zahlungsmodalitäten werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen festgelegt und im Amtsblatt der "Generalitat de Catalunya" veröffentlicht.

  • Welche Zuschüsse werden für die Dreharbeiten zu Spielfilmen gewährt?

  • Die Zuschüsse für Spielfilme in Barcelona sind in drei Kategorien unterteilt:
  • a) Autorenfilmprojekte und Debütfilme oder der zweite Spielfilm eines neuen Regisseurs.
  • b) Autorenfilmprojekte, die einen kommerziellen Zweck haben.
  • c) Filmprojekte mit hohem Internationalisierungsgrad.

  • Die Begünstigten sind die gleichen wie in der oben genannten Kategorie (Zuschüsse für Kurzfilmproduktionen).
  • Die Voraussetzungen für die Beantragung der Beihilfe sind:
  • a) Die Dreharbeiten für das audiovisuelle Werk haben ein Anfangsdatum, das in der jährlichen Vereinbarung festgelegt wird. Wenn die Dreharbeiten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben, muss die Filmproduktionsfirma das Katalanische Institut für Kulturunternehmen über den neuen Drehbeginn (innerhalb einer Frist von höchstens 15 Tagen) und das Ende der Dreharbeiten innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen informieren.
  • b) Wie bei der Förderung der Produktion von Kurzfilmen muss das antragstellende Unternehmen die ausführende Produktion der Dreharbeiten durchführen, und der ausführende Produzent muss vertraglich von ihm abhängig sein. Ebenso müssen die Ausgaben, die dem Beitrag des antragstellenden Unternehmens zum Gesamtprojekt entsprechen, im Namen dieses Unternehmens in Rechnung gestellt werden.
  • c) Koproduktionen, bei denen die Beteiligung der antragstellenden Filmgesellschaft nur finanzieller Art ist, werden nicht zugelassen.
  • d) Drei frischgebackene Absolventen der Studiengänge Film oder Audiovisuelles müssen mit einem Ausbildungsvertrag an den Dreharbeiten teilnehmen.
  • e) Audiovisuelle Filmwerke in digitalem Format müssen zumindest die synchronisierte oder untertitelte Fassung in Katalanisch enthalten.
  • f) Das audiovisuelle Werk muss innerhalb der in der veröffentlichten Vereinbarung festgelegten Frist fertig gestellt werden.
  • g) Der Spielfilm muss innerhalb von höchstens neun Monaten nach Vorlage der Kostenaufstellung in den katalanischen Kinos uraufgeführt werden.
  • h) In jeder Vereinbarung wird ein Budget für jede vom Filmunternehmen gewählte Modalität festgelegt.
  • i) Der Film muss in der in jedem Abkommen festgelegten Anzahl von kommerziellen Kinos in Katalonien gezeigt werden.
  • j) Für die kommerzielle Premiere in den Kinos des spanischen Staates muss eine Mindestinvestition in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit getätigt werden; die Beträge sind in jeder Vereinbarung festgelegt.
  • l) Antragsteller können einen Zuschuss für einen Spielfilm pro Aufforderung beantragen oder für höchstens zwei Spielfilme pro Aufforderung, wenn mindestens einer davon ein Spielfilm ist, der in Koproduktion mit anderen nationalen oder internationalen Filmproduktionsunternehmen hergestellt wird.

  • Die spezifischen Anforderungen für jede Modalität sind die folgenden:
  • -Bei marktbasierten Autorenfilmprojekten ist eine Marketingstrategie erforderlich, die die Veröffentlichung des Spielfilms in den spanischen und katalanischen Kinos vorsieht, mit besonderem Augenmerk auf die Einbindung neuer Vertriebstechnologien.
  • -Für Projekte mit hoher Internationalisierungskapazität muss ein Marketing- und Einführungsplan vorliegen.
  • Förderfähig sind die Kosten, die im Allgemeinen für die Produktion audiovisueller Werke vorgesehen sind. Der Betrag, die vorzulegenden Unterlagen, die Bewertungskriterien und die Zahlungsmodalitäten werden jedes Jahr durch eine Vereinbarung des Verwaltungsrats des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen festgelegt und im Amtsblatt der Generalitat de Catalunya veröffentlicht.

  • Was subventionen für die Produktion von audiovisuellen Werken gewährt werden, die zur Ausstrahlung im Fernsehen bestimmt sind?

  • Zwei Arten von audiovisuellen Werken, die zur Ausstrahlung im Fernsehen bestimmt sind, können bezuschusst werden: zum einen die Produktion von Miniserien oder fiktionalen Fernsehfilmen und zum anderen die Produktion von Dokumentarfilmen, die zur Ausstrahlung im Fernsehen bestimmt sind.

  • Die differenzierenden Anforderungen, die bei dieser Modalität erfüllt werden müssen, sind neben den bereits genannten folgende:
  • a) Es muss ein laufender Vertrag oder ein Verpflichtungsschreiben des Eigentümers eines weit verbreiteten katalanischen Fernsehsenders vorliegen, in dem die Höhe der Beiträge angegeben ist.
  • b) Zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses müssen mindestens 50 % des Filmprojekts gesichert sein, was nachzuweisen ist. Die Finanzierung der Dreharbeiten kann aus folgenden Quellen stammen: vorherige Vereinbarungen, Verpflichtungserklärungen oder Verträge mit Unternehmen, die öffentliche oder private Fernsehsender betreiben, oder mit anderen Filmvertriebsunternehmen mit anderen Verwertungsmöglichkeiten: Koproduzenten (national, international oder finanziell), private Finanzierungsmittel, öffentliche Subventionen, Bankdarlehen für die Produktion des Films sowie Eigenmittel des Produktionsunternehmens, wenn diese ordnungsgemäß akkreditiert sind.
  • e) In jeder Vereinbarung wird eine Höchstdauer für die Herstellung der Filmproduktion festgelegt.
  • Der Zuschuss ist nicht mit anderen, für denselben Zweck bestimmten Zuschüssen des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen vereinbar, wohl aber mit anderen Zuschüssen der Kulturabteilung der Generalitat von Katalonien oder anderer Organisationen, die von ihr abhängen, sowie anderer öffentlicher oder privater Einrichtungen.
  • Wie in den anderen Kategorien sind die förderfähigen Ausgaben die allgemein für die Produktion von audiovisuellen Werken vorgesehenen Ausgaben. Der Betrag, die einzureichenden Unterlagen, die Bewertungskriterien und die Zahlungsmodalitäten werden für jedes Steuerjahr festgelegt und in der Vereinbarung des Verwaltungsrats des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen erläutert, die im Amtsblatt der Generalitat de Catalunya veröffentlicht wird.

Welche Subventionen werden für die Produktion von audiovisuellen Animationswerken gewährt?

  • Die Zuschüsse für die Verfilmung von audiovisuellen Animationswerken werden nach folgenden Modalitäten gewährt:
  • a) Zeichentrickserien, die im Fernsehen ausgestrahlt werden.
  • b) Animationsfilme, die die künstlerischen und technischen Werte des Landes sowie die Vielfalt der katalanischen Kinematographie nutzen und hervorheben.
  • c) ein Verpflichtungsschreiben eines Unternehmens, das in einem katalanischen Fernsehsender tätig ist, oder ein Schreiben einer auf spanischem Gebiet zugänglichen Video-on-Demand-Plattform vorlegen. In diesem Schreiben muss die Höhe des jeweiligen Beitrags zum Filmprojekt angegeben sein.
  • d) Das Animationsfilmprojekt muss innerhalb einer in der Vereinbarung festgelegten Höchstdauer abgeschlossen werden.
  • Darüber hinaus müssen Animationsfilme die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • a) Der Inhalt des Projekts darf nicht von einer bereits produzierten Fernsehserie abgeleitet sein.
  • b) Das Filmprojekt muss über eine in der Vereinbarung festgelegte Mindestfinanzierungsgarantie verfügen.
  • c) Es muss ein Marketing- und Einführungsplan für das audiovisuelle Werk vorliegen.
  • d) Die audiovisuellen Arbeiten müssen innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Fristen abgeschlossen werden.
  • Wie in anderen Kategorien sind die förderfähigen Ausgaben die allgemein für die Produktion von Filmdienstleistungen in Barcelona vorgesehenen Ausgaben; die Höhe, die einzureichenden Unterlagen, die Bewertungskriterien und die Zahlungsweise werden jedes Jahr in der Vereinbarung des Verwaltungsrats des Katalanischen Instituts für Kulturunternehmen festgelegt, die im Amtsblatt der Generalitat de Catalunya veröffentlicht wird.