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PRODUKTIONSFIRMA KANARISCHE INSELN
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Die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln ist aufgrund ihrer geografischen Lage und ihrer Eigenart ein privilegierter Ort, der jeder Art von Filmgesellschaft die besten Möglichkeiten bietet, einen Spielfilm, einen Kurzfilm, einen Dokumentarfilm, eine Werbung usw. zu drehen. Der klare blaue Himmel und das Fehlen von Niederschlägen begünstigen sonnige Tage mit vielen Lichtstunden; es ist der Ort mit den meisten Lichtstunden in Europa. Einige Enklaven auf den Inseln erreichen 4.800 Sonnenstunden pro Jahr, ideal für die Aufnahme eines einzigartigen und unvergleichlichen audiovisuellen Produkts. Die Vielfalt der Landschaften, die auf jeder Insel zu finden sind, macht sie zu einem Ort außergewöhnlicher und unvergleichlicher Drehorte. Sie werden nicht umsonst "Die glücklichen Inseln" genannt.
Wir von CAMALEON PRODUCTION COMPANY bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Ihr Filmprojekt auf einer beliebigen Insel der Kanarischen Inseln zu realisieren, wo Sie von den hervorragenden Möglichkeiten profitieren können, die dieses einzigartige Gebiet bietet: seine landschaftlichen Enklaven, die Steuervergünstigungen für Unternehmen, die von der kanarischen Regierung angebotenen Beihilfen und Subventionen. Diese Eigenschaften sind besonders vorteilhaft im Vergleich zum übrigen Staatsgebiet.
Die CAMALEON PRODUCTION COMPANY verfügt über die modernste Filmausrüstung und die qualifiziertesten Fachleute, um jedes Filmprojekt zu realisieren; wir verfügen über technisches Personal mit nachgewiesener Erfahrung und Engagement, um den Erfolg der von uns durchgeführten Filmproduktionen zu garantieren. Außerdem verfügen wir über eine eigene Kamera-, Beleuchtungs- und Regieausrüstung. Wir stehen Ihrem Unternehmen zur Verfügung, um Sie zu beraten und Ihr Filmprojekt auf einer beliebigen Insel der Kanarischen Inseln durchzuführen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir werden Ihnen und Ihrer Filmfirma einen persönlichen Service bieten, der Ihren Erwartungen entspricht.
Welche Drehorte können die Kanarischen Inseln Ihrem Unternehmen bieten?
Jede Insel des kanarischen Archipels bietet eine Vielfalt an Landschaften und Besonderheiten, eine breite Palette an geografischen Kontrasten, die dieses Gebiet zu einer unvergleichlichen und originellen Filmkulisse machen, die für Ihre Filmgesellschaft sehr attraktiv ist. Von den ausgedehnten Wäldern der Inseln Las Palmas de Gran Canaria, La Palma oder El Hierro bis hin zu den spektakulären Stränden der Inseln Fuerteventura, südlich von Las Palmas und Santa Cruz de Tenerife. Die Kanarischen Inseln bieten auch vulkanische Landschaften auf Lanzarote oder La Palma, sie alle bilden eine abwechslungsreiche Landschaft, die für jede Filmgesellschaft alle Möglichkeiten für Dreharbeiten bietet. Die Kanarischen Inseln bieten eine unendliche Anzahl von Orten, an denen jede Filmproduktion ein garantierter Erfolg sein wird.
CAMALEON PRODUCTION COMPANY verfügt über Location Manager innerhalb unserer Unternehmenscrew, die Ihnen bei der Auswahl der geeignetsten Insel oder des geeignetsten Ortes auf den Kanarischen Inseln für die Dreharbeiten Ihres Films zur Verfügung stehen. Wir können Sie und Ihre Filmgesellschaft bei der Wahl des Drehortes beraten und die notwendigen ergänzenden Fähigkeiten entwickeln, damit der Spielfilm, der Kurzfilm, die Fernsehserie oder der Dokumentarfilm zu einem garantierten Erfolg für Ihr Unternehmen wird. Wir bieten die personellen Ressourcen und die notwendigen Mittel, um Ihren Film auf jeder Insel zu realisieren.
Welche Vorteile bietet der Dreh Ihres Films auf den Kanarischen Inseln für Ihr Unternehmen?
Die Vorteile eines Drehs auf den Kanarischen Inseln sind: zunächst einmal die Vielfalt der Landschaften. Die einzigartigen Enklaven mit einem in Europa unübertroffenen Klima, das großartige Möglichkeiten für Drehbuch und Fotografie bietet, eignen sich perfekt für die Durchführung eines jeden Filmvorhabens. Dies sind die Dienstleistungen, die CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY ihren Kunden in Verbindung mit einem Team von professionellen, technischen und menschlichen Ressourcen mit nachgewiesener Erfahrung bietet.
Zweitens, aber nicht weniger wichtig, sind die wirtschaftlichen Vorteile, von denen Ihr Filmdienstleistungsunternehmen auf den Kanarischen Inseln profitieren kann. Es handelt sich dabei um Steuervergünstigungen, Beihilfen und Subventionen, die Ihr Filmunternehmen durch die Dreharbeiten auf den Kanarischen Inseln erhalten kann und auf die wir später näher eingehen werden. CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY verfügt über ein Team, das sich auf diese Fragen spezialisiert hat, um Sie zu informieren, zu beraten und die notwendigen Schritte einzuleiten. Unser Unternehmen trägt dazu bei, Ihr Filmprojekt von Anfang an zu ermöglichen, indem es nach Finanzierungsquellen für Ihr Unternehmen sucht und die notwendigen Verfahren durchführt, um alle steuerlichen Abzüge sowie Beihilfen und Subventionen für Ihr Unternehmen zu erhalten (sowohl auf staatlicher als auch auf regionaler Ebene).
Schließlich können Sie die Gastronomie, die Menschen und die Kultur genießen und an einem der berühmtesten Feste der Welt teilnehmen: Der Karneval von Santa Cruz auf der Insel Teneriffa oder in Las Palmas de Gran Canaria. Die ideale Ergänzung für Ihr Filmvorhaben auf den Kanarischen Inseln. Wir warten auf Sie bei CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY.
Was kann CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY dem Produzenten anbieten, der wissen möchte, welche Steuererleichterungen er für seine Filmproduktion in Anspruch nehmen kann?
CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY bietet Ihrem Unternehmen eine ausführliche Beratung, um zu erfahren, welche Voraussetzungen Ihr Filmdienstleistungsunternehmen erfüllen muss, um auf den Kanarischen Inseln Steuervergünstigungen zu beantragen. Unser Unternehmen verfügt über qualifiziertes Personal, das Sie darüber informiert, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um die erforderlichen Bescheinigungen zu erhalten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Steuererleichterungen zu haben, und welche Verfahren für den Erhalt dieser Bescheinigungen erforderlich sind.
Ebenso können wir Ihrem Unternehmen helfen, die von der kanarischen Regierung angebotenen Subventionen zu erhalten, prüfen, ob die für jede Modalität vorgesehenen Budgets eingehalten werden, und Sie über die Fristen und die veröffentlichten Anforderungen informieren. Wir können alle Anträge auf Beihilfen und Subventionen für Ihr Filmdienstleistungsunternehmen bearbeiten. Außerdem können wir Ihr Unternehmen beraten, wie es die von der kanarischen Regierung angebotenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen und die für Ihr Filmunternehmen erforderliche Finanzierung erhalten kann.
Welche Subventionen kann Ihr Unternehmen für ein Filmprojekt auf den Kanarischen Inseln erhalten?
Ein auf den Kanarischen Inseln gedrehtes Filmprojekt kann zwei Arten von Beihilfen oder Subventionen erhalten. Beide sind mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Die eine kommt vom Staat (von Spanien), die andere wird von der Regierung der Kanarischen Inseln gewährt. Jede Beihilfe oder Subvention und der damit verbundene Steueranreiz wird durch die entsprechende staatliche oder regionale Gesetzgebung geregelt.
Beihilfen und Subventionen des spanischen Staates für eine Filmproduktionsgesellschaft:
Die vom spanischen Staat gewährten Beihilfen und Subventionen für ein Filmdienstleistungsunternehmen sind im Gesetz 55/2007 vom 28. Dezember über das Kino geregelt. Der in der Ministerialverordnung CUD / 769/2018 vom 17. Juli entwickelte Rechtsrahmen, durch den die Rechtsgrundlagen der in Kapitel III des vorgenannten Gesetzes 55/2007 vorgesehenen Beihilfen festgelegt werden, ist die Struktur des Verwaltungsregisters für Film- und audiovisuelle Unternehmen wie folgt:
-Die Beihilfen für Filmdienstleistungsunternehmen sind mit dem Erhalt anderer Beihilfen für denselben Zweck vereinbar, solange der gemeinsame Betrag die für jede geförderte Tätigkeit festgelegten Grenzen nicht überschreitet, und unbeschadet der Unvereinbarkeit.
-Die Beihilfe für das Filmprojekt ist nicht übertragbar.
-Die Anforderungen, die die Begünstigten der von der spanischen Regierung gewährten Beihilfen und Subventionen für die Produktion von Filmdienstleistungen erfüllen müssen, sind aufgelistet, darunter die wichtigsten:
Kinofilme oder andere audiovisuelle Werke, auch solche, die in Koproduktion mit ausländischen Unternehmen hergestellt werden, für die diese Zuschüsse gelten, müssen die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder in der Lage sein, sie zu erwerben. Die Voraussetzungen für die Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit werden beantragt.
Kinofilme oder andere Filmdienstleistungen müssen ihren kulturellen Charakter nachweisen, indem sie das entsprechende Kulturzertifikat erhalten, das vom Institut für Kinematographie und audiovisuelle Künste (ICAA) ausgestellt wird, das die Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats festlegt.
-Die Anforderungen für Filmproduktionen, die in Koproduktion mit ausländischen Produktionsgesellschaften hergestellt werden, sind festgelegt.
Ebenso werden die Verpflichtungen der Beihilfe- und Subventionsempfänger, allgemeine und spezifische Verpflichtungen je nach Art der Beihilfe oder Subvention, festgelegt.
Die Beihilfen und Subventionen, die der spanische Staat für Spielfilme, Kurzfilme und Dokumentarfilme über das Projekt gewährt, können in zwei Arten unterteilt werden, nämlich in allgemeine und selektive Subventionen, und sind miteinander unvereinbar. In ein und demselben Haushaltsjahr kann jedes Filmdienstleistungsunternehmen nur an einer dieser beiden Möglichkeiten teilnehmen, obwohl ein und dasselbe Filmprojekt in ein und derselben Beihilfelinie, in ein und demselben oder in einem anderen Haushaltsjahr und mit maximal vier Auswahlverfahren eingereicht werden kann. Auswahlverfahren, wenn Sie sich für eine allgemeine Beihilfe entscheiden, und drei Verfahren bei selektiver Beihilfe.
Der Gesamtbetrag der Beihilfen und steuerlichen Anreize, den ein audiovisuelles Unternehmen in Spanien erhält, darf 50 % der vom Institut für Filmkunst und audiovisuelle Medien (ICAA) anerkannten Kosten nicht überschreiten, und der Betrag, den ein einzelnes produzierendes Unternehmen oder eine Gruppe verbundener Unternehmen erhält, darf 10 % des Betrags nicht überschreiten, der in jedem Jahr für jede der Linien bereitgestellt wird.
Eine wesentliche Bedingung für die Gewährung von allgemeinen und selektiven Zuschüssen ist die Anerkennung des kulturellen Charakters der einzelnen Filmprojekte.
Mit den allgemeinen Zuschüssen sollen die Kosten für Filmprojekte finanziert werden, die die spanische Staatsbürgerschaft erhalten können, einen nachgewiesenen kulturellen Charakter aufweisen und je nach Steuerjahr bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen und Kriterien können variieren, weshalb es unerlässlich ist, sich an ein Filmdienstleistungsunternehmen wie CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY zu wenden, das Ihnen nicht nur bei der Produktion, sondern auch bei den mühsamen und komplizierten bürokratischen Fragen, die mit jedem audiovisuellen Projekt verbunden sind, helfen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, selektive Zuschüsse für die Finanzierung von Dokumentarfilmen, die Einbeziehung neuer Filmemacher und experimentelle Filmprojekte zu erhalten. Wie bei den allgemeinen Beihilfen können die Höhe der Beihilfen, die Antragsfristen, die Anforderungen und die Verfahren jedes Jahr variieren und werden durch einen im BOE veröffentlichten Ministerialerlass festgelegt. CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY bietet Ihnen auch Beratung und Zusammenarbeit beim Zugang zu den allgemeinen Beihilfen an.
Beihilfen, Subventionen und Steuervergünstigungen, die die kanarische Regierung einem Filmunternehmen gewährt:
Die Beihilfen und Subventionen, die von der Gemeinschaft für den Sektor der Filmdienstleistungen gewährt werden, sind in der jüngsten Gesetzgebung durch die Verordnung vom 10. Juli 2020 geregelt, die von der Kanarischen Regierung verkündet wurde. Darin werden Zuschüsse für die Herstellung von Spielfilmen, Fernsehserien, Spielfilmen, Animationsfilmen oder Dokumentarfilmen durch Ihr Filmdienstleistungsunternehmen gefordert, die im Eilverfahren genehmigt werden.
Als Begünstigte dieser Zuschüsse können natürliche oder juristische Personen, die als unabhängige Filmdienstleistungsunternehmen gegründet wurden, bescheinigen, dass sie zum Zeitpunkt des Aufrufs eine ständige Niederlassung oder ein Büro in der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln haben. Mit mindestens einem Jahr Betriebszugehörigkeit bei der Produktion von Kinospielfilmen und der Fertigstellung von audiovisuellen Werken, vorausgesetzt, sie sind als audiovisuelle Produzenten im Kanarischen Register für audiovisuelle Unternehmen oder im Register für kinematografische und audiovisuelle Unternehmen des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport eingetragen und üben ihre Tätigkeit gewöhnlich auf den Kanarischen Inseln aus. Im Anhang dieser Norm sind die Bedingungen für die Teilnahme an einer Koproduktion geregelt. CAMALEON PRODUCTION COMPANY arbeitet mit einem unabhängigen kanarischen Produktionsdienstleister zusammen, der Ihnen hilft, die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um diese Beihilfe zu erhalten.
Welche Steuervergünstigungen können für ein auf den Kanarischen Inseln gedrehtes Filmprojekt in Anspruch genommen werden?
Die Kanarischen Inseln verfügen über das wichtigste Steuerabzugs- und Anreizsystem für Ihr Filmdienstleistungsunternehmen in Europa. Ihr Wirtschafts- und Steuersystem, das durch spanische und europäische Vorschriften bestätigt wird, macht die Kanarischen Inseln zu einem eigenen und besonderen rechtlich-fiskalischen Rahmen, in dem Sie von Steuervergünstigungen profitieren können, die im übrigen Spanien und in ganz Europa ihresgleichen suchen, nämlich
-50% -45% Steuerabzug für Investitionen in spanische Produktionen oder Koproduktionen. Für nationale Projekte, die auf den Kanarischen Inseln durchgeführt werden und das kanarische Zertifikat für audiovisuelle Produktionenerhalten, beträgt die Steuerermäßigung 50 % für die erste Million Euro und danach 45 %, mit einem maximalen Abzug von 18 Millionen Euro. Um diese Steuervorteile für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen zu können, muss die Filmgesellschaft nicht nur das kanarische Zertifikat für audiovisuelle Produktion erhalten, sondern auch in das Register für audiovisuelle Unternehmen auf den Kanarischen Inseln eingetragen sein und je nach Projekt eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Audiovisuelles: Realbild-Spielfilme, Realbild-Serien, Dokumentarfilme und Animationsfilme. Auch bei der Einstellung von Personal müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Im Falle einer Koproduktion muss der Beitrag des kanarischen Produzenten mehr als 20 % der Kosten betragen. Die Grundlage für den Abzug bilden die Produktionskosten sowie die Kosten für die Beschaffung von Kopien und die vom Produzenten gezahlten Werbekosten, bis zu einer Obergrenze von 40 % der Produktionskosten für beide. Dieser Gesamtbetrag wird um den Betrag der Subventionen verringert, die zur Finanzierung der Investitionen erhalten wurden, die das Recht und den Vorsteuerabzug begründen. Mindestens 50 Prozent der Abzugsbasis müssen auf dem spanischen Staatsgebiet angefallene Ausgaben sein. Begünstigt werden können Investoren, deren Unternehmenssitz auf den Kanarischen Inseln liegt. Der Steuerabzugsbetrag ist die Steuergutschrift, die vom Anteil der Körperschaftssteuer (IS) abgezogen wird. Wenn die Quote nicht ausreicht, um den gesamten Abzug geltend zu machen, kann der noch ausstehende Rest von den Quoten der Körperschaftssteuer der folgenden Jahre abgezogen werden.
-50% -45% Direktabzug für internationale Produktionen. Produzenten, die auf den Kanarischen Inseln ansässig sind und ein ausländisches audiovisuelles Projekt durchführen (Produktionsdienstleister), profitieren von einem Abzug von 50 % der ersten Million förderfähiger Ausgaben und 45 % der restlichen Ausgaben auf dem kanarischen Territorium. Die auf den Kanarischen Inseln getätigten förderfähigen Ausgaben müssen sich auf mindestens eine Million Euro belaufen, außer bei Animationsfilmen und Postproduktionen, für die 200.000 Euro gelten. Unter ausländischen Produktionen versteht man audiovisuelle Produktionen wie Spielfilme, Spielfilme, Animationsfilme, Dokumentarfilme und Serien, die nicht als spanisch eingestuft werden. Die Produktionen, die das Recht auf diesen Abzug begründen, müssen Gesamtkosten in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro aufweisen.
Die auf den Kanarischen Inseln angefallenen, direkt mit der Produktion zusammenhängenden Ausgaben des Unternehmens können abgezogen werden, unabhängig davon, ob es sich um Ausgaben für kreatives Personal oder um Ausgaben für die Inanspruchnahme von technischen Industrien und anderen Zulieferern handelt, einschließlich der Vorproduktion, der Produktion und der Postproduktion. Begünstigt sind Produzenten oder Produktionsdienstleister, die ihren steuerlichen Sitz auf den Kanarischen Inseln haben, beim Institut für Kinematographie und audiovisuelle Kunst (ICAA) eingetragen sind und einen ausländischen Film oder ein audiovisuelles Werk realisiert haben. Die Höhe des Steuerabzugs (50-45 % der förderfähigen Ausgaben) wird ab dem Steuerzeitraum, in dem die Produktionsleistung endet, von der Körperschaftssteuerquote abgezogen.
-Kanarische Sonderzone (ZEC): Ein Unternehmen, das eine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Filmsektor ausübt, kann sich als ZEC-Unternehmen niederlassen und einen ermäßigten Steuersatz von 4 % bei der Körperschaftssteuer anstelle des in Spanien geltenden allgemeinen Satzes von 25 % zahlen, sofern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen oder eine neu gegründete Niederlassung handeln; mindestens einer der Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben; innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung des Unternehmens in die ZEC muss eine Mindestinvestition von 100.000 Euro in materielle und immaterielle Anlagegüter getätigt werden; mindestens fünf Arbeitsplätze in den ersten sechs Monaten der Tätigkeit schaffen und diesen Jahresdurchschnitt während der gesamten Lebensdauer der Filmgesellschaft in der ZEC beibehalten; dass mindestens einer der Verwalter auf den Kanarischen Inseln wohnt; und den Gesellschaftszweck im Rahmen der ZEC darstellen, um genehmigte Tätigkeiten durchzuführen. Die im Rahmen der Kanarischen Sonderzone (ZEC) zugelassenen Tätigkeiten sind Produktion, Filmproduktionsdienstleistungen, Unterstützung bei Dreharbeiten und Postproduktion, Fotografie und Werbung sowie Filmvertrieb. Die Vorteile, die ein ZEC-Unternehmen erhält, sind ein ermäßigter Steuersatz von nur 4 % bei der Körperschaftssteuer; eine Befreiung bei der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtsakte; eine Befreiung bei der IGIC für die Einfuhr (sowohl von Rohmaterial als auch von Investitionsmaterial oder Fertigprodukten); eine Befreiung bei Transaktionen zwischen ZEC-Unternehmen; die Anwendung der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen und die Befreiung von der Quellensteuer bei der Rückführung von Kapital unter Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie; und die Aufhebung der Beschränkung bei der Anwendung des Abzugs für die interne Doppelbesteuerung von Dividenden. Dieser ZEC-Steueranreiz ist mit anderen Steueranreizen für die Filmproduktion vereinbar, die auf dieser Website ausführlich beschrieben werden.
- Jede Insel verfügt auch über andere steuerliche Instrumente für Ihr Filmunternehmen, die als Anreize für den normalen Betrieb von Unternehmen dienen, unabhängig vom Tätigkeitsbereich. Sie sind daher auch auf Filmproduktionsunternehmen anwendbar. Sofern nicht anders angegeben, sind sie mit den oben beschriebenen spezifischen und allgemeinen Mechanismen kompatibel: Reserve für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC)
Dieser Steueranreiz ermöglicht eine Verringerung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer um bis zu 90 % des nicht ausgeschütteten Gewinns. Filmproduktionsunternehmen können diese Rücklage von anderen Unternehmen übernehmen, um in ihre Filmproduktionen zu investieren, sofern sie das von der kanarischen Regierung verliehene Siegel "Kanarisches Zertifikat für audiovisuelle Werke" erhalten. Die Rücklage kann in Spielfilme, Kurzfilme und audiovisuelle Spiel-, Animations- oder Dokumentarserien fließen, sofern sie auf den Kanarischen Inseln produziert wurden. Abzug für F&E und Abzug für IT: bis zu 75 % Für Aktivitäten, die als Forschung und Entwicklung eingestuft werden und direkt auf den Kanarischen Inseln durchgeführt werden, wird ein Abzug von 45 % der förderfähigen Kosten gewährt, gegenüber 25 % auf dem spanischen Festland und den Balearen (bis zu 75,6 % in den ersten Jahren der Durchführung des F&E-Projekts). Ebenso beträgt der Abzug für technologische Innovation auf den Kanarischen Inseln 45 % (12 % auf der Halbinsel und den Balearen). Im Falle einer unzureichenden Quote kann die Steuerbehörde aufgefordert werden, den nicht abgezogenen Restbetrag zu monetarisieren.
Wie kann "CAMALEON PRODUCTION COMPANY" zu Ihrem Filmprojekt beitragen?
CAMALEÓN PRODUCTION COMPANY bietet Ihnen nicht nur die Mitarbeit an einem Filmprojekt an, sondern informiert Sie auch über die möglichen Anreize und Steuervergünstigungen für Ihr Filmunternehmen, sei es als Produzent oder als reiner Investor, der sich im Bereich des audiovisuellen Films engagieren möchte. Wir beraten Filmdienstleistungsunternehmen und gemeinnützige Kultureinrichtungen, wie sie Steuervorteile erhalten können. Wir kümmern uns um die Beantragung von Subventionen und Beihilfen, die von der kanarischen Regierung gewährt werden, und helfen Ihnen bei der Suche nach der Finanzierung, die Ihr Projekt benötigt, und arbeiten mit Ihnen zusammen, damit es realisiert werden kann.